Hochwasser-Risikomanagement gesetzlich verankern

sda |

Angesichts des Klimawandels und der wachsenden Besiedlung will der Bundesrat das Hochwasser-Risikomanagement gesetzlich verankern. Er beantragt dem Parlament deshalb eine Teilrevision des über 30-jährigen Wasserbaugesetzes und hat ihm die Botschaft zugestellt. Etwas höher soll die Beteiligung des Bundes am Hochwasserschutz werden.

Der Fokus habe sich von der Gefahrenabwehr zum integralen Risikomanagement verschoben, hiess es in der Mitteilung des Bundesrates vom Freitag. Hochwasserrisiken würden dabei mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt.

Diese Massnahmen würden kombiniert eingesetzt, und alle Verantwortlichen und Beteiligten würden einbezogen, schrieb der Bundesrat. Dieses integrale Risikomanagement soll nun im Wasserbaugesetz verankert werden. Dies solle es dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden ermöglichen, langfristig für Sicherheit zu sorgen.

Kantone aufkommen

Der Bund unterstützt die Kantone beim Hochwasserschutz mit Subventionen. Er beteiligt sich an den Kosten für die Instandstellung von Schutzbauten. Neu soll er auch einen Teil der Kosten für regelmässige Unterhaltsarbeiten tragen.

Für diese Arbeiten müssen heute die Kantone aufkommen. Der Bund schätzt die Kosten in der Botschaft auf 30 Millionen Franken pro Jahr. Die Kantone würden im gleichen Umfang entlastet. Mit der Vorlage steigen die Subventionen für Naturgefahren und Revitalisierung auf insgesamt 330 Millionen Franken.

Risiken steigen vermutlich

Es wird damit gerechnet, dass die Risiken durch Hochwasser steigen. Neben der Beurteilung der Risiken braucht es laut Bundesrat deshalb auch Schutzbauten, die Pflege der Schutzwälder, organisatorische und raumplanerische Massnahmen und Notfallplanungen.

Laut Bundesrat kann integrales Risikomanagement die Investitionen in Schutzbauten teilweise reduzieren. Weil die Risiken aber grösser würden, dürften die Einsparungen mit der Zeit kleiner werden. Mittelfristig könne mit der Revision des Wasserbaugesetzes das heutige Schutzniveau mit den heutigen Mitteln gehalten werden, schrieb der Bundesrat.

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