Die Tiertransporteure wollen nicht mehr länger geradestehen, wenn Bauern Begleitdokumente falsch ausfüllen. Auch hat die Branche klar definiert, ab wann Tiertransporte als gewerbsmässig einzustufen sind.
Lädt ein Tiertransporteur ein Tier mit falsch ausgefülltem Begleitdokument am Schlachthof ab, werden sowohl er wie auch der Tierbesitzer zur Rechenschaft gezogen und gebüsst.Mehrere Personen können zur Rechenschaft gezogen werden
Nathalie Rochat vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) bestätigt: «Wenn der Tierhalter den Transport nicht selber durchführt, übernimmt für die Dauer des Transportes der Fahrer des Transportfahrzeuges die Verantwortung des Tierhalters. Es können also mehrere Personen auf dem Weg vom Stall bis zum Schlachthof zur Rechenschaft gezogen werden.»
Bauer und Transporteur müssen auch beide geradestehen, wenn der Tierarzt im Schlachthof oder ein Kontrolleur befindet, dass ein Tier nicht transportfähig gewesen wäre. Und speziell diese Transportfähigkeit wird nicht exakt definiert. «Der Gesetzestext lässt einen gewissen Spielraum zu», findet auch Rochat, «insbesondere ist nicht genau festgelegt, wann ein Tier gar nicht mehr transportfähig ist.»
Astag wurde beim BVet vorstellig
Das stört Peter Bosshard vom Viehhändlerverband (SVV): «Hier ist die Gesetzgebung so unklar formuliert, dass bei den Chauffeuren und den Bauern mehr Fragen als Antworten auftauchen.» Diese Unklarheit, die drohenden hohen Bussen und die Verzeigungen müssten ein Ende haben, findet Bosshard, der diesbezüglich mit dem Nutzfahrzeugverband Astag schon beim BVet vorstellig wurde: «Die EU hat die Transportfähigkeit umfassend erläutert, die Schweiz hinkt hinterher.» Nun wollen der Schweizerische Bauernverband, Astag, der SVV sowie die Kantonstierärzte zusammen mit dem BVet noch dieses Jahr eine Entscheidungshilfe erarbeiten, die Klarheit schaffen und auch den Bauern mehr Sicherheit geben soll.
Wann ist ein Transport gewerbsmässig
Bereits Klarheit herrscht darüber, welche Transporte als gewerbsmässig einzustufen sind. Wer nämlich Tiere gewerbsmässig transportiert, braucht eine Ausbildung. Allerdings gab es auch in diesem Zusammenhang immer wieder Fragen und Diskussionen über die Grenze der Gewerbsmässigkeit, was viele Bauern verunsicherte.
Nun wurde eine Branchenlösung ausgearbeitet.
Demnach gilt ein landwirtschaftlicher Tiertransport mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug als gewerbsmässig, wenn der Landwirt mehr als durchschnittlich einmal pro Woche bzw. mehr als viermal pro Monat Tiere von Dritten in Schlachtbetriebe oder -anlagen transportiert. Tiertransporte mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Landwirte wie Transporte im Zusammenhang mit der Sömmerung, mit Märkten oder Ausstellungen gelten nicht als gewerbsmässig.