Wer will, kann seine Krankenkasse ohne Nachteil wechseln. Versicherer und Versicherte müssen allerdings gewisse Fristen einhalten.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten bis am 31. Oktober 2017 über die neuen Prämien für 2018 zu informieren. Die Versicherten müssen die Versicherung bis einen Monat vor der Anwendung der neuen Prämie kündigen. Die Kündigung muss demnach spätestens am 30. November 2017 bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen.
Der Leistungsumfang der Grundversicherung ist bei allen Kassen derselbe. Unterschiede gibt es, neben der Prämienhöhe, beim Service. Beispielsweise vergüten nicht alle Kassen die Leistungen gleich schnell, oder es gibt Unterschiede bei der Qualität der Beratung. Ausserdem gibt es Kassen, bei denen die Medikamentenkosten zuerst selber bezahlt werden müssen.
Prämien können nicht nur mit einem Wechsel der Krankenkasse gespart werden, sondern auch indem man sich einer HMO-Versicherung oder einem Hausarzt-Modell anschliesst. Bei der HMO-Versicherung (Health Maintenance Organization) wird auf die freie Wahl des Arztes oder der Ärztin sowie des Spitals verzichtet. Stattdessen lässt man sich in einem HMO-Zentrum behandeln.
Beim Hausarzt-Modell verpflichten sich die Versicherten, immer zuerst zu ihrem Hausarzt zu gehen. Dieser entscheidet, ob der Versicherte von einer Spezialistin oder einem Spezialisten behandelt werden muss.
Bei den Zusatzversicherungen sind die Kündigungsfristen unterschiedlich. Gewisse Zusatzversicherungen haben eine mehrjährige Mindestlaufzeit und eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Wichtig ist, dass Zusatzversicherungen erst gekündigt werden, wenn von der neuen Kasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung vorliegt. Ansonsten wird empfohlen, nur die Grundversicherung zu kündigen.