Markenschutz: Österreich kämpft gegen Emmentaler Switzerland

Die Europäische Kommission will die Marke «Emmentaler» für den bekannten Schweizer Käse nicht anerkennen. Die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland hat dagegen beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg geklagt. Neu ist auch Österreich Teil des «Emmentalerverfahrens».

sda/blu |

Wie die Niederlande, Frankreich und Deutschland sei Österreich nun neben verschiedenen anderen Interessensvertretungen als Streithelfer zugelassen, teilte das österreichische Agrarministerium am Sonntag mit.

Emmentaler auch «österreichische Tradition»

Es gehe um Rechtssicherheit für die Hersteller in Österreich, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Schliesslich werde der Emmentaler in Österreich bereits seit 90 Jahren erzeugt. «Der Emmentaler ist kein exklusives Schweizer Kulturgut, sondern ein fester Bestandteil der europäischen und insbesondere der österreichischen kulinarischen Tradition», so Totschnig. In Österreich würden pro Jahr an die 14'000 Tonnen dieses Hartkäses produziert und ein Teil davon auch exportiert.

Durch die Zulassung als Streithelfer kann Österreich nun Stellung im Rechtsstreit beziehen. In den kommenden Monaten sollen Stellungnahmen der Streithelfer beim Europäischen Gericht (EuG) erfolgen. Sie wollen ermöglichen, dass Käse mit dem Namen «Emmentaler» auch weiterhin ausserhalb der Schweiz reifen kann und verhindern, dass das exklusiv nur mehr in der Schweiz geschehen darf.

Emmentaler Switzerland reichte Klage ein

Die Europäische Kommission verweigert seit Januar 2025 den Schutz des Namens. In ihrem Durchführungsbeschluss begründet die Kommission in Brüssel den Entscheid damit, dass der Name historisch und kulturell mit einem grösseren geografischen Gebiet als nur der Schweiz verbunden sei. Der Name «Emmentaler» gelte in der EU als Gattungsbezeichnung. (siehe Kasten unten)

Gegen den Beschluss der EU-Kommission reichte Emmentaler Switzerland im April 2025 beim EU-Gericht eine Klage ein. Der Begriff «Emmentaler» sei durch mehrere völkerrechtliche Vereinbarungen als geografische Ursprungsbezeichnung geschützt, hiess es darin. 

Abkommen über Käsebezeichnungen

Ein entsprechendes internationales Abkommen wurde 1951 im italienischen Stresa unterzeichnet. «Damit sei seit den 1950er-Jahren völkerrechtlich anerkannt, dass die Bezeichnung ‹Emmentaler› in Alleinstellung für Käse der Schweiz vorbehalten sei. Das sei von italienischen Gerichten bereits bestätigt worden», war weiter zu lesen.

Durch den Markenschutz soll das Original klar von Nachahmer-Produkten abgegrenzt werden. Damit sollen die Schweizer Qualität, die Wertschöpfung für die einheimischen Käser und ein Stück kulturelle Identität geschützt werden.

Emmentaler gemäss Pflichtenheft

Die Sortenorganisation möchte, dass Emmentaler, der ausserhalb der Schweiz produziert wird, mit der Angabe des Produktionslandes oder der -region deklariert wird – zum Beispiel mit «Emmentaler aus Österreich». In der Schweiz ist Emmentaler mit einer Ursprungsbezeichnung (GUB/AOP) geschützt. So muss der Käse den Anforderungen eines Pflichtenheftes des Bundesamtes für Landwirtschaft entsprechen.

Es regelt nebst dem Herstellungsort etwa auch die Grösse, das Gewicht und die Lochung des Käses. Gemäss dem Pflichtenheft umfasst das geografische Gebiet nicht nur das Berner Tal, in welchem die Emme fliesst, sondern erstreckt sich von Freiburger Bezirken bis zum Bodensee.

Emmentaler: Historischer Entscheid

Am 24. Januar 2025 teilte die EU-Kommission mit, dass die in der Schweiz geschützte Ursprungsbezeichnung «Emmentaler» in der EU eine Gattungsbezeichnung ist. Das ist historisch: Erstmals in der Geschichte der Geoschutzverordnung stuft die EU-Kommission ein Milchprodukt als Gattungsbezeichnung ein. «Emmentaler» kann daher ungeachtet des Herstellungsortes weiterhin wie bisher in der EU hergestellt und vermarktet werden. Einzige Voraussetzung: Der Käse muss nach den jeweiligen nationalen Herstellungsvorschriften hergestellt werden.

Die EU-Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass der Name «Emmentaler» historisch und kulturell mit einem grösseren geografischen Gebiet als nur der Schweiz verbunden sei.   So gebe es jetzt schon drei geschützte Namen, die «Emmentaler» beinhalten, aber ausserhalb der Schweiz hergestellt werden. Hintergrund des Entscheides: Die Schweiz hat im März 2024 ihre geschützte Ursprungsbezeichnung «Emmentaler» in das internationale Register der Genfer Akte aufnehmen lassen. Die einzelnen Vertragsparteien hatten anschliessend ein Jahr Zeit, die Eintragung zu prüfen und eine eventuelle Schutzverweigerung für ihre Gebiete auszusprechen. blu

Kommentare (1)

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  • Wälchli Urs | 03.02.2026
    Dann werden wir einfach alle geschützten Lebensmittel der Österreicher auch ignorieren.
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