Der Nationalrat hat am Donnerstag entsprechenden Änderungen des Landesversorgungsgesetzes zugestimmt. Im Grundsatz war die Vorlage des Bundesrats unbestritten. Mit 187 zu 0 Stimmen hiess die grosse Kammer die Teilrevision in der Gesamtabstimmung gut. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Die Teilrevision soll die Versorgungssicherheit mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen stärken, die generelle Funktionsweise der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) verbessern und das rechtzeitige Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung von schweren Mangellagen gewährleisten.
Wirtschaft für Landesversorgung zuständig
Die Anpassung des seit 2017 geltenden Gesetzes trage den jüngsten Krisen wie der Covid-19-Pandemie oder dem letztlich ausgebliebenen Strommangel Rechnung, sagte Kommissionssprecher Heinz Theiler (FDP, SZ).
Grundsätzlich soll die Wirtschaft für die Landesversorgung zuständig bleiben. Der Bund tritt nur im Notfall auf den Plan. Die Vorlage präzisiert den Zeitpunkt der staatlichen Eingriffe und fasst diesen weiter. So will der Bundesrat ein früheres und besser an die jeweiligen Krisen angepasstes Handeln ermöglichen, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin ausführte.
Busse statt Strafregistereintrag
Dem selben Ziel dient die erweiterte Einführung von Meldepflichten. Dabei wird die Digitalisierung vorangetrieben, was wiederum der Früherkennung von Versorgungskrisen dient. Dem Landesversorgungsgesetz unterstehen etwa Energieträger, Nahrungs-, Futter- und Heilmittel sowie Stoffe für die Landwirtschaft. Als lebenswichtige Dienstleistungen gelten Transport und Logistik, Kommunikation und Information, Energieversorgung sowie Lagerhaltung.
Wo bisher Sanktionen drohten, die zu einem Eintrag ins Strafregister führen können, will der Bundesrat Verstösse künftig mit Ordnungsbussen ahnden. Wer bei einem Strommangel etwa verbotenerweise die Weihnachtsbeleuchtung einschaltet, käme künftig für eine Übertretung mit einem Bussgeld davon. Das vermeidet laut dem Bundesrat eine Kriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten und eine Überlastung der Strafverfolgungsbehörden.
