Die Berufsvereinigung der Absinth-Produzenten im Neuenburger Val-de-Travers hat mit Empörung und Unverständnis auf den am Dienstag bekannt gewordenen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts reagiert. Das Gericht hatte Rekurse gegen die von ihr angestrebte geschützte Herkunftsbezeichnung gutgeheissen.
Die Berufsvereinigung will nun die Chancen eines Rekurses ans Bundesgericht prüfen. Parallel dazu sucht sie nach Alternativen wie etwa den Schutz der Bezeichnung «Absinthe du Val-de-Traers, La Bleue et Fée verte». Wie es weitergehen soll, wird eine ausserordentliche Generalversammlung der Vereinigung am 1. September entscheiden.
Nachdem es das Verbot zwischen 1910 und 2005 habe ertragen müssen, sehe sich das Val-de-Travers derzeit seiner Früchte beraubt, die es verteidigt habe, schrieb die Berufsvereinigung. Sie erachtet den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts als nicht akzeptierbar. Das Urteil stärke die Position der europäischen Industrie auf Kosten der kleinen handwerklichen Schnapsbrenner in den Tälern.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag elf Rekurse aus der Schweiz, aus Frankreich und Deutschland gegen den Eintrag der Bezeichnungen «Absinth», «Fée verte» und «La Bleue» als geschützte Herkunftsbezeichnung gutgeheissen.