Nestlé ist auch in Deutschland im Kaffeekapselkrieg

Niederlage für Nestlé: Die nachgemachten Kaffeekapseln für Nespresso- Maschinen dürfen in Deutschland weiter uneingeschränkt verkauft werden. Dies entschied am Donnerstag das Landgericht Düsseldorf.

sda/afp |

Niederlage für Nestlé: Die nachgemachten Kaffeekapseln für Nespresso- Maschinen dürfen in Deutschland weiter uneingeschränkt verkauft werden. Dies entschied am Donnerstag das Landgericht Düsseldorf.

Die Inhaberin der Patente an Nespresso-Kaffeemaschinen, die  Nestlé-Tochter Nestec, musste damit in erster Instanz eine  Niederlage hinnehmen. Nestec hatte versucht, den Verkauf der ohne  entsprechende Lizenz hergestellten Kaffeekapseln durch Eilanträge  gegen zwei andere Schweizer Firmen zu verhindern.

Nestec wollte unterbinden, dass die beiden Schweizer  Fremdhersteller Kaffekapseln mit dem Zusatz «geeignet für Nespresso- Maschinen» verkaufen. Nach Auffassung des Gerichts dürfen Käufer  einer Nespresso-Maschine jedoch erwarten, dass sie die Maschine  nicht nur mit den mitgelieferten Original-Kapseln benutzen können.

Da der Käufer durch den Erwerb der patentgeschützten Nespresso- Maschine berechtigt sei, diese bestimmungsgemäss zu gebrauchen,  liege keine Patentverletzung vor, wenn der Käufer Kapseln von  anderen Herstellern nutze. Die Kaffeekapsel sei zwar für die  Inbetriebnahme der patentgeschützten Nespresso-Maschine  unerlässlich, jedoch nicht deren funktionales «Herzstück». Nestec  kann gegen die Urteile Berufung einlegen.

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