Obstverband enttäuscht über Bundesgerichtsentscheid

Der Schweizer Obstverband (SOV) zeigt sich in einer Reaktion zum Bundesgerichts-entscheid in Sachen Cassis-de-Dijon enttäuscht. Die Aberkennung der Einsprache-berechtigung sei auch nach den Begründungen des Bundesgerichts nicht nachvollziehbar

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Der Schweizer Obstverband (SOV) zeigt sich in einer Reaktion zum Bundesgerichts-entscheid in Sachen Cassis-de-Dijon enttäuscht. Die Aberkennung der Einsprache-berechtigung sei auch nach den Begründungen des Bundesgerichts nicht nachvollziehbar

Es stelle sich die Frage, wer denn überhaupt zur Beschwerde gegen Zulassungen von Cassis-de-Dijon-Produkten durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) berechtigt sei, schreibt der SOV in einer Medienmitteilung. Ob die Allgemeinverfügung des BAG materiell rechtswidrig ist, bleibe nach wie vor offen, was für den SOV und die Konsumenten höchst unbefriedigend sei. Korrekturen auf Gesetzesebenen seien deshalb unbedingt nötig.

Der SOV hatte gegen die Zulassung eines Apfelweines nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip geklagt. Der dänische Apfelwein enthält mehr Wasser in der Schweiz erlaubt wäre. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass der SOV nicht beschwerdeberechtigt ist. Das Bundesgericht bestätigte diese Woche den Entscheid.

Auf eine ähnliche Klage des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) war das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls nicht eingetreten.

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