Proteinträger: Bund gibt Pflichtlager frei

Der Import der Protein-Futtermittel ist wegen des Niedrigwassers auf Rhein und Donau seit Wochen stark eingeschränkt. Um die Versorgung sicherzustellen, gibt der Bund einen Teil der Pflichtlager frei.

blu |

Auf dem Weltmarkt sind genügend Proteinträger verfügbar. Das Niederschlagsdefizit der vergangenen Wochen wirkt sich aber negativ auf die Pegelstände der Fliessgewässer aus. Der Rhein führt seit Wochen Niedrigwasser – mit Folgen für die Schifffahrt. Diese ist stark eingeschränkt.

Bis 16'000 Tonnen

Importeure schaffen es derzeit nicht, genügend Proteinträger zu Futterzwecken auf der Strasse und der Schiene zu importieren, weil auch andere Güter über diesen Weg in die Schweiz gelangen. Um die Versorgung sicherzustellen, hat der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung (WL), Roland Pfister, deshalb ab dem 1. September 2026 eine sogenannte temporäre Bedarfsdeckungsunterschreitung (TBDUS) bewilligt. Diese erlaubt es den Unternehmen, auf die Pflichtlager zuzugreifen.

Bis spätestens Ende Februar 2027 dürfen maximal 20 Prozent der eingelagerten Gesamtmenge – knapp 16’000 Tonnen – bezogen werden. Sollte sich die Situation weiter verschärfen, kann Bundesrat Guy Parmelin per Verordnung die gesamte Menge der Pflichtlager für Bezüge freigeben.

Sojaschrot

Von besonderer Bedeutung bei den Futtermitteln ist gemäss Mitteilung des Bundes Sojaschrot, bei dem die Schweiz fast vollständig auf Importe angewiesen ist. Sojaschrot entsteht bei der Gewinnung von Sojaöl als Rückstand der Verarbeitung von Sojabohnen. Dieses wird mit weiteren Komponenten zu Mischfutter verarbeitet oder den Futterrationen zugemischt. Proteinträger werden vor allem in der Rindvieh-, Schweine- und Geflügelhaltung eingesetzt.

Pflichtlager können freigegeben werden, wenn die gewohnte Verfügbarkeit des Gutes im Inland stark gefährdet oder bereits stark eingeschränkt ist und die Wirtschaft die Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen kann. «Bei den anderen lebenswichtigen Gütern ist die Versorgung der Schweiz derzeit sichergestellt», schreibt die WL in der Mitteilung weiter.

SBV: Freigabe sinnvoll

Es ist erst das zweite Mal seit dem Rhein-Niedrigwasser von 2018, dass eine Freigabe für proteinhaltige Futtermittel bewilligt wird. Damals waren aber schlussendlich keine Bezüge nötig, weil sich die Versorgungslage rasch entspannte.

Der Bauernverband erwartet durch die Öffnung der Pflichtlager keine Konsequenzen für Konsumentinnen oder Konsumenten. «Die Freigabe der Pflichtlager ist sinnvoll», heisst es auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. «Sie sollte die Preise für Futtermittel weder steigen noch sinken lassen, sondern helfen, dass diese möglichst stabil bleiben.»

Das Pflichtlagersystem ist ein zentrales Instrument der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) und basiert auf der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft. Der Bund legt fest, welche lebenswichtigen Güter gelagert werden müssen und in welchen Mengen. Die Vorräte gehören jedoch nicht dem Bund, sondern den Unternehmen, die zur Lagerhaltung verpflichtet sind.

Kommt es zu Lieferengpässen oder Versorgungsstörungen, kann der Markt die Nachfrage möglicherweise nicht mehr ausreichend decken. In solchen Situationen helfen die Pflichtlager: Sie enthalten wichtige Vorräte, die bei Bedarf freigegeben werden können, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

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