Der Gemischte Ausschuss des Freihandelsabkommens Schweiz-EU hat die Referenzpreise für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse angepasst. Der neue Preisausgleich gilt ab dem 1. Mai.
Die Marktverhältnisse hätten sich seit der letzten Anpassung vor rund einem Jahr verändert, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Montag mit. Die Referenzpreise bestimmen die Obergrenze für Einfuhrzölle und Ausfuhrbeiträge im Handel mit verarbeiteten Agrarprodukten zwischen der Schweiz und der EU.
Die neuen Referenzpreisunterschiede für Weichweizenmehl und Magermilchpulver sind etwas kleiner als bisher. Für Weichweizen, Roggen und Kartoffeln sind sie kleiner und für Vollmilchpulver und Butter wesentlich kleiner als bisher.
Gleichzeitig passt der Bundesrat auch die im Handel mit Drittstaaten angewandten Preisdifferenzen an. Die im Handel mit der EU bzw. mit Drittstaaten anwendbaren Preisdifferenzen sind in den Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten ("Schoggigesetz") festgelegt.
Für Hartweizen, Eiprodukte und Pflanzenfette werden die Referenzpreisdifferenzen im Einvernehmen der beiden Parteien schon seit mehreren Jahren nicht mehr angepasst. Die neuen Referenzpreise werden ab 1. Mai 2018 angewendet.