Rückerstattung der Mineralölsteuer

Noch bis 15. Januar 2017 können bei der Oberzolldirektion die Rückerstattungsanträge für die Treibstoffsteuer eingereicht werden.

Noch bis 15. Januar 2017 können bei der Oberzolldirektion die Rückerstattungsanträge für die Treibstoffsteuer eingereicht werden.

Die Mineralölsteuer auf Treibstoff (Benzin, Diesel) wird auf der Treibstoffmenge rückerstattet, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird (Normverbrauch). Die Formulare zum Herunterladen gibt es im Internet: Sie finden Sie hier

Nähere Informationen: Oberzolldirektion, Sektion VOC, Automobilsteuer, Rückerstattungen, 3003 Bern, Telefon 058 462 65 47, oder Mail an [email protected]

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