Schnittholzexport kommt zum Erliegen

Vom 25. März bis 3. April 2020 ist in Italien laut einem Dekret des Ministerpräsidenten nur noch der Transport von Verpackungsholz und Holzpellets erlaubt. Damit kommt der überwiegende Schnittholzexport nach Italien zum Erliegen, auch Hackgut ist davon betroffen.

Vom 25. März bis 3. April 2020 ist in Italien laut einem Dekret des Ministerpräsidenten nur noch der Transport von Verpackungsholz und Holzpellets erlaubt. Damit kommt der überwiegende Schnittholzexport nach Italien zum Erliegen, auch Hackgut ist davon betroffen.

Die österreichische Sägeindustrie muss damit die Produktion stark einschränken und teilweise auch gänzlich einstellen. Holzanlieferungen zu den Sägewerken werden damit kaum mehr möglich sein, berichten Marktexperten. 

Für die Forstwirtschaft gilt daher umso mehr: Mit Ausnahme von dringend notwendigen Schadholzaufarbeitungen sollten keine weiteren Nutzungen getätigt werden. Es ist davon auszugehen, dass das Holz allenfalls auch für längere Zeit nicht mehr abgeführt werden kann. Bei anhaltender Dauer der Beschränkungen und mit den steigenden Temperaturen hätte dies Wertverluste und eine erhöhte Gefahr durch Borkenkäferbefall zur Folge, so die Forstexperten.


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