Schutzkonzept für 1.-August-Brunch

Seit Ende Mai ist klar, dass der 1.-August-Brunch – wenn auch unter besonderen Bedingungen – durchgeführt werden kann.

Seit Ende Mai ist klar, dass der 1.-August-Brunch – wenn auch unter besonderen Bedingungen – durchgeführt werden kann.

Damit die Gastgeberhöfe wissen, wie sie mit oder ohne Buffet unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) den Anlass auf ihrem Betrieb umsetzen können, erarbeitete der Schweizer Bauernverband (SBV) auf Basis des Konzepts von GastroSuisse ein umfassendes Schutzkonzept. Dieses wird laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst und ist unter www.brunch.ch/anbieter downloadbar. 


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