Seit dem 1. Januar 2021 sind Änderungen im Bereich der Strukturverbesserungen in Kraft, die den steigenden Anforderungen im Bereich Infrastruktur in den Sömmerungsgebieten Rechnung tragen. Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) ruft die Alpwirtschaft und Kantone auf, davon Gebrauch zu machen
Im Bereich der Sömmerung sei die Infrastruktur von enormer Bedeutung, schreibt der SAV. Die rechtlichen Anforderungen an Stallbauten und Unterkünften sei gestiegen. Zudem seien durch strengere Vorgaben für die Verarbeitung von Milch der Bedarf an Wasser- und Stromversorgung gestiegen.
Mit den Änderungen in der Strukturverbesserungsverordnung und in der Verordnung über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV) gibt es Möglichkeiten, die Situation zu verbessern. Neben verschiedenen administrativen Vereinfachungen wurden insbesondere alle Maximal-Pauschalen für Beiträge und Investitionskredite für die Sömmerungsbetriebe um 20% erhöht.
Die Erhöhung der Maximalbeiträge ermögliche eine zukunftsfähige Alpwirtschaft, schreibt der SAV. Seit Anfang Jahr wird Basis-Erschliessung für Internetzugang gefördert. Zudem gibt es Beiträge für die Produktion und Speicherung nachhaltiger Energie (Solar oder Kleinwasserkraftwerk). «Für bestimmte Alpbetriebe ohne Mobilfunknetz und/oder ohne Stromanschluss können diese Fördermöglichkeiten eine wertvolle Unterstützung sein», heisst in der Mitteilung.
Der Alpwirtschaftliche Verband begrüsst diese Stärkung. Alpwirtschaft und die Kantone müssten nun von diesen Verbesserungen Gebrauch machen. Dies sichere die Infrastruktur der Alpwirtschaft. Der SAV appelliert an die Kantone, die entsprechende Co-Finanzierung zur Verfügung stellen. «Da in den letzten drei Jahren das Budget des Bundes für Strukturverbesserungen ausgeschöpft wurde, ist es ratsam, die Projekte rechtzeitig bei den kantonalen Stellen einzureichen», schreibt der Verband.
