Die Ukraine und Weissrussland haben Massnahmen ergriffen, die einen übermässigen Preisanstieg bei bestimmten Lebensmitteln im Zuge der Corona-Krise verhindern sollen.
Wie das Kiewer Wirtschaftsministerium am vergangenen Mittwoch berichtete, gilt das betreffende Gesetz unter anderem für Buchweizen, Zucker, Weizenmehl, Nudeln einheimischer Hersteller, Milch, Roggen- und Weizenbrot, Hühnereier der Kategorie „1“, Hühnerfleisch, Butter und stilles Mineralwasser.
Nach dem Beschluss muss der Einzelhandel geplante Preiserhöhungen für diese Lebensmittel im Voraus beim staatlichen Lebensmittel- und Getränkedienst anmelden, der diese dann auf seiner Internetseite veröffentlicht. Je grösser die geplante Preiserhöhung ist, desto früher ist die Behörde entsprechend zu informieren.
So müssen Verteuerungen von 5 % bis weniger als 10 % drei Tage vorher gemeldet werden. Für Preiserhöhungen von 10 % bis weniger als 15 % gilt eine Frist von 14 Tagen. Für die Bandbreite 15 % oder mehr beträgt die Vorlaufzeit 30 Tage. Der Beschluss tritt dem Ministerium zufolge zehn Tage nach dem Datum der Veröffentlichung in Kraft und soll bis zum Ende der Quarantäne in der Ukraine gelten.
Auch Weissrussland reguliert nun die Preise für bestimmte Lebensmittel. Wie das Minsker Ministerium für Antimonopolregulierung und Handel mitteilte, soll die am vorvergangenem Freitag eingeführte Massnahme 90 Tage dauern und betrifft 26 Produkte. Auf der Liste stehen unter anderem frischer Fisch, Butter, Weizenmehl, Sonnenblumen- und Rapsöl, lebensmitteltaugliches Salz, Rind-, Schweine- und Hühnerfleisch, Halbfabrikate, gekochte Würste, frische Hühnereier, Fleischkonserven, Fischkonserven, Trockenmilch, pasteurisierte Kuhmilch, Kefir, Sauerrahm, Hüttenkäse und Trinkwasser in Gebinden.