Der Zinssatz bei Verzug, für Rückerstattungen und bei bedingter Zahlungspflicht für Bundessteuern und -abgaben sinkt ebenfalls, von heute 4,75 auf 4,5 Prozent. Der Bund reagiert auf die sinkenden Zinsen, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag hiess.
6 Millionen Franken weniger Einnahmen
Wegen der tieferen Verzugs- und Vergütungszinsen muss der Bund mit geschätzt 6 Millionen Franken weniger Einnahmen rechnen. Für die Kantone, die aus der direkten Bundessteuer Geld erhalten, ist es eine Million Franken. Bei der Schätzung ist nicht berücksichtigt, wie sich die tieferen Zinssätze auf das Verhalten der Steuerpflichtigen auswirken.
Die neuen Zinssätze gelten für Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, CO2-Abgabe, Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen und Ergänzungssteuer.
