Wein importieren darf, wer Schweizer Trauben kauft und presst

Beim Wein soll die Inlandleistung kommen, wie es sie beim Import von Rindfleisch gibt. Der Bundesrat hört auf die Schweizer Weinbranche und schickt einen ihrer Vorschläge in die Vernehmlassung.

Daniel Salzmann |

Am Mittwochmorgen verschickte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Medienmitteilung. Gleichzeitig gaben Leute aus dem BLW den Medien Auskunft. «Die Schweizer Winzerinnen und Winzer stehen vor grossen Herausforderungen. Der Bundesrat hat sie gehört und ist bereit, sie in dieser schwierigen Situation zu unterstützen», sagte BLW-Christian Hofer.

Er war flankiert von Jean-Marc Chappuis, Leiter des Direktionsbereichs Märkte und Internationales und Abkömmling einer Winzerfamilie aus Rivaz VD (sein Bruder führt die Domaine Chappuis), und von Pierre Schauenberg, dem Leiter des Fachbereichs Pflanzliche Produkte.  

«Dann muss die Branche selbst schauen»

Als im letzten Sommer grosse Abnehmer signalisiert hätten, im Herbst 2025 aufgrund der vollen Keller nicht mehr alle Trauben abnehmen zu wollen, hätten sich die Winzer zu organisieren begonnen. Darum habe Bundesrat, aktuell ist er Bundespräsident, Guy Parmelin am 18. August 2025 einen Runden Tisch mit diversen Akteuren der Weinbranche einberufen. Eine Arbeitsgruppe habe in der Folge konkrete Massnahmen geprüft und erarbeitet, berichtete Schauenberg.

->  Bund prüft Inlandleistung beim Wein

Der Bundesrat übernehme jetzt den Vorschlag der Branche und stelle diesen zur Diskussion im Rahmen einer Vernehmlassung, die bis im Juni 2026 dauert, stellte Hofer klar. Er distanzierte sich damit auch leicht von dem Vorschlag, indem er betonte, die Branche schlage das vor. Das werde jetzt intensiv diskutiert werden, im Herbst 2026 werde der Bundesrat darüber entscheiden. Das sei das Ende des Prozesses, die Branche sei gefordert, in Eigenverantwortung eine langfristig tragende Strategie zu erarbeiten, sagte Hofer und machte klar: Mehr oder noch mehr will der Bund nicht tun.

Man muss Trauben kaufen und pressen 

BLW-Direktor Christian Hofer zeigte Zahlen zu den schwankenden Erntemengen seit 2010 und zum zuletzt stark rückläufigen Konsum in der Schweiz und betonte gleichzeitig, wie die Branche die Erträge pro Quadratmeter gesenkt habe, auf Qualität gesetzt habe, autochthone Rebsorten wie Petite Arvine gefördert und neue resistente Sorten wie etwa die von Agroscope gezüchtete Rotweinsorte Divico angepflanzt habe und allgemein zahlreiche Innovationen und neue Angebote lanciert habe.

Wie soll die Inlandleistung umgesetzt werden? Die Zollkontingente sollen neu nach Massgabe der Inlandleistung verteilt werden. Und zwar abhängig von der Ankauf- und Keltermenge von Schweizer Trauben. Eine Kellerei muss also Trauben und diese pressen (kumulative Bedingung), um Importrechte zu erlangen. Eine sogenannt selbsteinkellernde Kellerei, die eigene Trauben presst, bekommt keine Rechte. Chappuis begründete dies mit der nötigen Einfachheit einer Lösung und der Datenverfügbarkeit. 

Weinimporteure müssten zu Schweizer Kellerei gehen

Die dem Bund im Herbst gemeldete Menge wird addiert und bildet dann eine Summe von 100%. Darauf basierend wird das bei der Welthandelsorganisation (WTO) notifizierte Importkontingent von 170 Millionen Liter verteilt. Aufgrund der Mengen gibt das etwa einen Faktor 3, der Inlandanteil des Schweizer Weins beträgt bekanntlich gut ein Drittel. Die Importrechte gelten dann fürs folgende Jahr. Der Zoll in diesem Zollkontingent beträgt umgerechnet zwischen 34 und 50 Rappen pro Kilogramm brutto (Wein, Weinflasche, Verpackung, Palette).  

Es gibt bekanntlich zahlreiche Weinhändler in der Schweiz, die ausschliesslich importierte Weine vertreiben, weil sie sich darauf spezialisiert haben, etwa Wales Weine in Spiez BE oder Weibel Weine in Thun-Gwatt BE . Wenn diese weiterhin unter dem neuen Regime weiterhin zum Kontingentszoll importieren will (und nicht zum etwa dreimal höheren Ausserzollkontingentsansatz), müssen sie auf eine Schweizer Kellerei zugehen, um von diesen Importrechte zu bekommen. Das ist dann ein privater Markt. Die Kellerei kann für ein Importrecht einen Preis fordern oder die Aufnahme der eigenen Weine ins Sortiment und einen entsprechenden Absatz verlangen. «So wird die Position der Kellereien innerhalb der Wertschöpfungskette gestärkt», sagte BLW-Direktor Hofer.

Weinhändler gehen auf die Barrikaden

Der Schweizer Weinhändlerverband wird die Inlandleistung bekämpfen, wie Geschäftsführer Olivier Savoy im Februar auf Anfrage dem «Schweizer Bauer» erklärt hat. Er schrieb: «In Anbetracht der Struktur der Schweizer Weinbranche ist eine Inlandleistung der Weinimporteure bereits nach geltender Bundesverfassung (Wirtschaftsfreiheit) und den Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes (Artikel 22 Absatz 1 «Bei der Verteilung von Zollkontingenten soll der Wettbewerb gewahrt bleiben.») rechtlich unzulässig. Eine Inlandleistung würde eine gesetzeswidrige Diskriminierung der Importeure bereits nach Schweizer Recht bedeuten und nicht erst im Verhältnis zu den WTO-Verpflichtungen der Schweiz.»

->  Widerstand gegen Inlandleistung

Angesprochen darauf, erklärten die BLW-Leute, beim Fleisch gebe es diese Inlandleistung bereits. Das Landwirtschaftsgesetz erlaube diese und das WTO-Kontingent bleibe vollständig offen bzw. verfügbar. Auch Denner, die Nummer 2 im Schweizer Weinmarkt ohne eigene Kellerei, kündigte bereits Widerstand an. Coop, die Nummer 1, hielt sich bedeckt. Sie kauft auch Schweizer Trauben und keltert in Pratteln BL auch selbst. Einen grossen Teil des Umsatzes bildet allerdings ausländischer Traubenmost, der in Tanklastwagen in die Schweiz kommt und hier abgefüllt wird.

Nicht betroffen von den Änderungen ist der Import von Wein als Privatperson im privaten Reiseverkehr. Steuerfrei importiert werden dürfen auf diesem Weg 5 Liter Wein (also 6 Flaschen à 0,75l). Das gilt für Personen ab 17 Jahren. Ab dieser Freimenge muss ein Zoll von 2 Franken pro Liter entrichtet werden. Diese Mengen sind für den Eigenverbrauch und dürfen nicht weiterverkauft werden.

Auch super Qualität verkauft sich nicht von selbst 

An der Medienorientierung stellte ein SRF-Journalist die These auf, dass in der Schweiz Qualitätsweine guten Absatz fänden, während der qualitativ weniger gute Absatzprobleme habe. Weinmarktkenner Chappuis hielt ihm entgegen, die aktuellen Probleme beträfen alle Sortimente. So verschickte etwa die renommierte Weinkellerei von Jean-René Germanier (früher FDP-Nationalrat und Mitglied der Migros-Verwaltung) und Gilles Besse (früher Präsident von Swiss Wine Promotion) einem Kunden, der letztes Jahr 6 Flaschen des berühmten Syrah namens Cayas gekauft hatte, für heuer eine 20%-Rabattkarte für diesen Cayas , der 52 Franken pro Flasche kostet.

Sogar bei Marie-Thérèse Chappaz , der berühmtesten Winzerin der Schweiz, die teure und hochgelobte Demeter-Weine herstellt, scheinen aktuell online mehr Weine verfügbar als in früheren Jahren zu sein, wobei noch immer viele Weine in ihrem Angebot ausverkauft sind. Der Konkurs der bekannten und vielgerühmten Kellerei Varonier in Varen VS , über den der Walliser Bote berichtet hatte, die noch vor wenigen Jahren für den besten Pinot noir der Schweiz ausgezeichnet wurde und Bioweine für bis zu 69 Franken pro Flasche im Angebot hat (die Weine sind online nach wie vor verfügbar), schockierte Aussenstehende. Soweit dies beurteilt werden kann, sind aber die Absatzprobleme im günstigen und mittleren Segment tatsächlich am grössten. 

Förderung des Absatzes und des Rebenausreissens

  • Der Bund unterstützt die Absatzförderung für Schweizer Wein auch im Jahr 2026 mit 9 Millionen Franken. Vor einigen Jahren war diese Summe substanziell erhöht worden. 
  • Das Parlament sprach im Dezember, ursprünglich auf Anregung von SP-Ständerat Pierre-Yves Maillard, 10 Millionen Franken für die Unterstützung von strukturellen Massnahmen im Weinbau. Da geht es um die Förderung von Rebenausreissen. Die Massnahme wird zusammen mit den Kantonen umgesetzt. Das Rebenausreissen muss freiwillig in den Jahren 2026 oder 2027 erfolgen und es gibt die Auflage, dass die Fläche in den folgenden 10 Jahren nicht mehr mit Reben bestockt werden darf.    sal

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