Das Bezirksgericht Sitten hat dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) verboten, zwei Berichte zur Affäre Giroud auszustrahlen. Dies verfügte das Gericht in einer vorsorglichen Massnahme, wie RTS am Montagabend mitteilte.
Es ist das zweite Mal in den letzten drei Monaten, dass das Bezirksgericht Sitten RTS bei der Verbreitung von Informationen einschränkt.
Bereits im Februar hatte die Walliser Justiz RTS angewiesen, einen Artikel auf der Internetseite zurückzuziehen. RTS hatte über angeblich unerlaubt gemischte Weine des bekannten Walliser Weinhändlers berichtet.