Windturbinen können der Flugsicherung in die Quere kommen. Die Flugsicherung Skyguide, das UVEK und der Kanton Waadt wollen deshalb mit einer Studie herausfinden, wie sich die Gewinnung von Windenergie und die Überwachung des Luftraumes vereinbaren lassen.
Rotoren der Windturbinen können die Flugsicherung beeinträchtigen. Wegen elektromagnetischer Auswirkungen können sie beispielsweise auf Radarbildern als Flugkörper erscheinen. Wer Turbinen in der Nähe von Flugsicherungsanlagen oder Flughäfen bauen will, muss darum ein Gutachten der Flugsicherung Skyguide einholen.
Jedes fünfte Gutachten negativ
In 20 Prozent der Fälle sei dieses Gutachten bisher negativ ausgefallen, sagte Skyguide-Sprecher Roger Gaberell. Er bestätigte einen Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Freitag. Negativ seien vor allem Gutachten für die Jura-Gebiete in der Nähe des Flughafens Genf.
Lasse sich keine technische Massnahme finden, um das Problem zu beheben, könne es sein, dass eine Windturbinenanlage nicht gebaut werden könne, sagte Gaberell. Wie oft Bedürfnisse der Flugsicherung bisher Projekte verunmöglicht haben, konnte er nicht sagen.
Windräder könnten positiver beurteilt werden
Eine Möglichkeit, Störungen bei der Flugsicherung zu verhindern, wäre, auf den Radarbildern die von Windturbinen beeinflussten Zonen auszublenden, wie Gaberell sagt. «Weil damit Löcher in der Überwachung entstehen, sind aber die Möglichkeiten für solche Massnahmen begrenzt.»
Laut Gaberell geht Skyguide davon aus, dass dank den Erfahrungen mit der steigenden Zahl von Windrädern in besiedelten Gebieten und dank technologischen Fortschritten künftig mehr Baugesuche für Windturbinen positiv beurteilt werden können.
Studie zu technologischen Möglichkeiten
Eine Studie, die Skyguide zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Kanton Waadt erstellt, soll Aufschluss geben über technologische Möglichkeiten, diese Art der Störungen zu vermeiden. Die Kosten werden vom Bund und vom Kanton Waadt getragen.
Dass Bauten in der Nähe von Flughäfen und Anlagen für die Flugsicherung hinsichtlich der Störungen von Radar und Funk beurteilt werden müssen, ist laut Gaberell nicht neu. Ein solches Gutachten sei zum Beispiel auch für die Palexpo-Hallen in Genf nötig gewesen.sda