Die Affäre um nicht-deklariertes Pferdefleisch in Nahrungsmitteln könnte wegen möglicher Nachlässigkeit seitens der Detailhändler in der Schweiz vor die Justiz kommen.
Der Waadtländer Kantonschemiker Bernard Klein hatte es bereits letzten Donnerstag als «ausserordentlich frappierend» bezeichnet, «dass ein Betrug dieses Ausmasses nicht früher aufgeflogen ist». Eine Strafklage sei in der Affäre nötig. «Coop hat Nachlässigkeit bewiesen, indem sie die nötigen Kontrollen nicht durchführte», sagte Klein im Westschweizer Radio und Fernsehen RTS.
Ein allfälliger Gang vor die Justiz wäre Sache der Kantonschemiker jener Kantone, wo die betroffenen Firmen ihren Sitz haben. Dies erläuterten am Montag der Präsident des Verbandes der Kantonschemiker, Otmar Deflorin, sowie ein Sprecher des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
In Deutschland zogen am Montag die Verbraucherminister von Bund und Ländern in Berlin an einer Sonderkonferenz erste Konsequenzen aus dem Pferdefleisch-Skandal. Sie einigten sich darauf, Strafen und Bussen für Täuschungen bei Lebensmitteln zu überprüfen.