
Bundesrat Guy Parmelin spricht sich zur künftigen Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) aus. Neben nahm Christian Hofer, Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft, an der Pressekonferenz teil.
Adrian Haldimann
Der Bundesrat beauftragte anlässlich seiner Sitzung das Volkswirtschaftsdepartement, bis im September 2026 eine Vorlage für die Vernehmlassung auszuarbeiten, wie er mitteilte. Bundesrat Guy Parmelin stellte die Eckwerte der künftigen Agrarpolitik 2030+ (AP30+) am Mittwoch an einer Medienkonferenz in Bern vor.
Keine Lenkungsabgaben
Der Bundesrat will dazu den unternehmerischen Handlungsspielraum der Landwirtinnen und Landwirte erweitern, die Wertschöpfung stärken und der ganzen Land- und Ernährungswirtschaft sowie den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung übertragen. Vereinfachungen sind bei den Direktzahlungen vorgesehen. Mehr Unterstützung soll die Milchwirtschaft erhalten. Die Verkäsungszulage sowie die Zulage für Fütterung ohne Silage sollen erhöht werden.
Flächenwachstum in der Tal- und Hügelregion soll gefördert werden. Die Bildungsanforderung soll erhöht erden. Voraussetzung für Direktzahlungen soll künftig mindestens ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) sein. Der Nebenerwerbskurs reicht nicht mehr aus. Bei pflanzlichen Kulturen für die menschlichen Ernährung sollen höhere Einzelkulturbeirträge ausgerichtet werden.
Lenkungsabgaben auf Pflanzenschutzmittel und Dünger werden hingegen nicht eingeführt. Angesprochen auf die Lenkungsabgaben erklärte Parmelin, dass der Bundesrat deren Einführung geprüft, jedoch offene Fragen und mögliche unerwünschte Effekte festgestellt habe. So sei man sich nicht sicher, ob Lenkungsabgaben tatsächlich zu einer Vereinfachung des Systems führen würden. Solange nicht alle Parameter geklärt seien, wolle man keine unzureichend abgestützten Instrumente einführen, erklärte Parmelin.
«Kein Rückschritt für Umwelt»
Parmelin wurde gefragt, ob die AP 30+ somit einen Rückschritt für Biodiversität und Umwelt bedeute. Dieser verneinte dies deutlich. Bereits beschlossene Massnahmen – etwa zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffeinträgen – blieben bestehen. Die AP 30+ führe diesen Weg konsequent weiter, optimiere den Ressourceneinsatz und fördere nachhaltige Produktionsmethoden. Es handle sich um eine schrittweise Weiterentwicklung hin zu einer noch verantwortungsvolleren Nutzung der natürlichen Grundlagen.
Auf die Frage, ob die Schweizerinnen und Schweizer weniger Fleisch essen sollten, antwortete Bundesrat Parmelin: «Es geht nicht um Verbote, sondern um Qualität und Produktionsstandards.» In einem Grasland wie der Schweiz habe die tierische Produktion ihre Berechtigung. Entscheidend sei jedoch, wie produziert werde. Die Schweiz verfüge über hohe Standards, etwa beim Verbot von Hormonen, was ein Qualitätsmerkmal darstelle.
Finanziell will der Bundesrat für die Landwirtschaft in den Jahren 2030–2033 Mittel in der Höhe der Finanzplanwerte 2029 einsetzen.
Um den Paradigmenwechsel einzuleiten, schlägt der Bundesrat Massnahmen in vier Bereichen vor:
1: Mehr Handlungsspielräume und weniger administrative Aufwand
Bei den Direktzahlungen soll der Fokus neu auf konkrete Ergebnisse ausgerichtet werden. Heute seien sie auf dei Einhaltung von Handlungsanweisungen geknüpft. Mit der Unterstützung der Digitalisierung kann der administrative Aufwand der ganzen Land- und Ernährungswirtschaft und insbesondere der Landwirtschaftsbetriebe zusätzlich reduziert und die Selbstbestimmung über die eigenen Daten gestärkt werden.
a) Ergebnisorientierung stärken: Mit einer vermehrt ergebnisorientierten Ausrichtung der Direktzahlungen sind Landwirtinnen an weniger Auflagen gebunden und somit freier in der Bewirtschaftung. In Frage für ergebnisorientierte Direktzahlungen (EDZ) kommen insbesondere die Produktionssystembeiträge (PSB) und die Biodiversitätsbeiträge (BDB). Für eine Einführung in einer ersten Phase ab 2030 sind EDZ beispielsweise in den Bereichen Boden oder Biodiversität denkbar. Damit nimmt die Anzahl Beiträge ab (Boden) und sie können einfacher ausgestaltet werden (Biodiversität).
b) Vereinfachungen im Direktzahlungssystem: Dazu gehören Massnahmen wie die vereinfachte Abgeltung von erschwerenden Produktionsbedingungen im Hügel- und Berggebiet mit einer einzigen Beitragsart, der vereinfachte Vollzug des Direktzahlungsprogramms besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS), die Überprüfung der Verweise auf rechtliche Grundlagen ausserhalb des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) oder die Vereinheitlichung der Verwaltungsmassnahmen (Kürzungen).
c) Digitalisierung im Agrar- und Ernährungssektor unterstützen: Mit agridata.ch wird ein zentraler Datenübertragungsdienst für die Land- und Ernährungswirtschaft bereitgestellt. Dieser ermöglicht es den Akteuren, ihre Daten sicher und effizient zu übertragen. Landwirte müssen dann ihre Daten nur einmal erfassen (Once-Only-Prinzip). Mit der AP30+ soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass über agridata.ch die Daten nicht nur zwischen öffentlicher Hand und Privaten sondern auch direkt zwischen Privaten übertragen werden können. Damit soll die Selbstbestimmung der Akteure über die eigenen Daten zunehmen und ihr administrativer Aufwand sinkt.
d) Nachhaltigkeitsindikatorsystem subsidiär unterstützen: Mit der Entwicklung eines solchen Systems und einem darauf aufbauenden Benchmarking will sich die Branche selbstverantwortlich in allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit weiter verbessern und einem gewissen Wildwuchs in diesem Bereich entgegenwirken. Der Bund soll die Branche subsidiär beim Aufbau einer entsprechenden IT-Infrastruktur unterstützen können.
2. Funktionieren der Märkte unterstützen
Mit diesen Massnahmen soll die Position der Landwirtschaftsbetriebe am Markt gestärkt werden. Zusammen mit der vom Parlament geforderten höheren Milchpreisstützung wird damit eine Grundlage für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Landwirtinnen und Landwirte gelegt.
a) Marktbeobachtung optimieren bzw. gezielt ausbauen: Der punktuelle Ausbau bezieht sich auf die Beobachtungsbreite und -tiefe (insb. auf den Stufen der Verarbeitung und des Handels sowie bei Produktionsmitteln). Zusätzlich soll die Bruttomarge ausgewählter Produktgruppen erfasst und kommuniziert werden. Um eine repräsentative Datenerhebung zu ermöglichen, soll die gesetzliche Grundlage zur Datenlieferung präzisiert werden. Zudem soll die Nutzbarkeit der Daten insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden. Diese Vorschläge entsprechen jenen des Berichts Wettbewerbssituation und Preistransparenz im Lebensmittelmarkt, den der Bundesrat ebenfalls am 18. Februar 2026 verabschiedet hat.
b) Selbsthilfemassnahmen der Landwirtschaft stärken:
– Von Branchenorganisationen erarbeitete und beschlossene Standardverträge sollen vom Bund nicht nur wie heute für Milch, sondern für alle Produkte für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
– Von Branchen- und Produzentenorganisationen umgesetzte Selbsthilfemassnahmen zur Verbesserung des Absatzes von Produkten sollen bereits dann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden können, wenn eine mögliche künftige Gefährdung der Massnahme durch die Nichtbeteiligung der Nichtmitglieder besteht.
– Branchen- und Produzentenorganisationen sollen Transparenz bei der Richtpreisfestlegung schaffen und deren Herleitung in Zukunft an eine zentrale Stelle melden, die diese Angaben anschliessend veröffentlicht.
c) Preisstützende Wirkung der Milchzulagen verstärken: Die Milchverarbeiter sollen bei einer Unterschreitung eines Interventionspreises für Kuhmilch (EU-Milchpreis) eine Abgabe bezahlen, die diese Unterschreitung unwirtschaftlich macht. Zudem soll die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage erhöht werden.
d) Flächenwachstum durch Erhöhung der Standardarbeitskraft-(SAK)-Grenzen ermöglichen: Um wirtschaftliche Skaleneffekte besser ausschöpfen zu können, soll ein Flächenwachstum in der Tal- und Hügelregion ermöglicht werden. Dazu soll der Schwellenwert bei den Direktzahlungen und den Strukturverbesserungen substanziell angehoben werden.
e) Position der Pächterin/des Pächters stärken: Um überhöhten Pachtzinsen entgegenzuwirken, soll verboten werden, dass in den Pachtverträgen festgehalten wird, dass nach Ablauf der Pachtdauer auf die Rückforderung überhöhter Pachtzinse verzichtet wird.
3. Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern
Massnahmen für einen besseren Schutz der Kulturen, zur verstärkten Insektenförderung, zur Förderung der Anwendung nachhaltiger Technologien, zur Unterstützung von Beratungsleistungen sowie zur selektiv stärkeren Förderung von pflanzlichen Kulturen für die menschliche Ernährung sollen umgesetzt werden.
a) Nachhaltigen Schutz der Kulturen besser gewährleisten: Zentral ist der Aufbau einer nationalen Monitoring-Plattform zu Schäden, Schutzmöglichkeiten, Resistenzentwicklungen und neuen Schadorganismen. Ein Kompetenznetzwerk (Forschung und Branche) soll die identifizierten Lücken priorisieren und die Forschungsarbeiten zur raschen Entwicklung alternativer Schutzmöglichkeiten koordinieren. Geschaffen werden soll auch ein Demonstrationsnetzwerk mit landwirtschaftlichen Pionierbetrieben zur rascheren Verbreitung neuer Ansätze in der Praxis.
b) Info-Kampagnen zu Schadorganismen durchführen: Neue Schädlinge und Krankheiten von Pflanzen wie der Japankäfer gefährden zunehmend die Pflanzenproduktion. Der Bund soll deshalb die Bevölkerung verstärkt zu neuen Schadorganismen informieren können, damit diese sich wirkungsvoll an der Bekämpfung beteiligt.
c) Insekten im Landwirtschaftsgebiet verstärkt fördern: Ansätze sind die Stärkung der Biodiversitätsförderung auf Ackerflächen (Acker-BFF) und von Nützlingsstreifen sowie die Förderung von Rückzugsstreifen und der Verzicht auf Mähaufbereiter auf BFF. Die Förderung der Biodiversitätsberatung wirkt sich ebenfalls positiv auf die Insekten aus.
d) Förderung besonders nachhaltiger Technologien optimieren: Im Rahmen der Strukturverbesserungen soll die bereits heute bestehende Technologieförderung wirksamer ausgestaltet werden. Die einzelbetriebliche Förderung soll neu auch mit Beiträgen erfolgen und an die Bedingung einer minimalen Maschinenauslastung geknüpft werden. Sie soll zudem neu auch an Lohnunternehmer ausgerichtet werden.
e) Bildungsanforderungen erhöhen: Voraussetzung für Direktzahlungen soll künftig mindestens ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Berufsfeld Landwirtschaft, eine höhere Berufsbildung in diesen Berufen oder ein Fachausweis als Bäuerin/Bäuerlicher Haushaltsleiter sein. Ein Eidg. Berufsattest (EBA) erfüllt somit die Mindestanforderungen nicht mehr und für nicht-landwirtschaftliche Berufsleute erhöhen sich die Bildungsanforderungen für den Direktzahlungsbezug. Im Berggebiet sollen weiterhin Ausnahmebestimmungen gelten.
f) Pflanzliche Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung (PKME) selektiv stärker fördern: PKME leisten einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit und zu einer effizienten Ressourcennutzung. Deshalb sollen die Produktionsanreize für jene Kulturen verstärkt werden, die sich für den Anbau unter den klimatischen Bedingungen der Schweiz eignen und für die eine Nachfrage besteht. Durch die Erhöhung bzw. Einführung entsprechender Einzelkulturbeiträge sollen diese Kulturen auf Stufe Produktion im Vergleich zu anderen Kulturen wirtschaftlich attraktiv und für die verarbeitende Industrie im Vergleich zu importierten Rohstoffen wettbewerbsfähig werden.
4. Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern
Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel und die Unterstützung informierter Kaufentscheide sollen einen Beitrag leisten, um die Verantwortung der ganzen Wertschöpfungskette und des Konsums für ein nachhaltiges Ernährungssystem zu stärken.
a) Freiwillige Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel abschliessen: Mit der AP30+ soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass der Bund mit der Privatwirtschaft zusammenarbeiten und die Erarbeitung und den Vollzug von Zielvereinbarungen fördern kann. Bei ungenügend wirksamen Massnahmen soll er zudem subsidiär Regelungen erlassen können. Im Vordergrund stehen derzeit Zielvereinbarungen in den Bereichen robuste Sorten, Tierwohl und pflanzliche Proteine.
b) Konsumenten für ausgewogene Ernährung sensibilisieren: Ein kleiner Teil des Budgets der Absatzförderung soll zur Förderung von Kommunikationsprojekten zu den Vorzügen einer ausgewogenen Ernährung mit Schweizer Qualitätsprodukten eingesetzt werden. Neben den Produzenten- und Branchenorganisationen sollen für solche Projekte auch Städte und Gemeinden Anträge einreichen können, die in diesem Bereich zentrale Akteure sind.
c) Kennzeichnungsvorschriften für importierte tierische Produkte verstärken: Wie für die im Landwirtschaftsrecht definierten Deklarationspflichten (z. B. Einsatz von Hormonen zur Leistungsförderung) soll im Lebensmittelrecht die Rechtsgrundlage für eine Beweislastumkehr geschaffen werden. Importeure müssten dann bei nichtdeklarierten Produkten belegen können, dass diese nicht nach den in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden produziert worden sind.
bitte mal alles halbieren - so wird die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung ersichtlich... DANKE
Ist ja alles in Ordnung???
Hobbylandwirtschaft anprangern und selbst ausüben... mit 80%... naja...
Was dabei kaum diskutiert wird, ist die arbeitswirtschaftliche Realität.
Mit zunehmender Betriebsgrösse steigt nicht nur der Kapitalbedarf, sondern auch der Bedarf an Fremdarbeitskräften. Im intensiven Pflanzenbau oder in der Tierhaltung sind heute schon ein erheblicher Teil der Arbeit ohne ausländische oder externe Arbeitskräfte kaum zu bewältigen. Wenn wir strukturell auf weitere Vergrösserung setzen, wird diese Abhängigkeit zunehmen.
Gleichzeitig verlieren kleinere, familiengeführte Betriebe an Perspektive.