Diese Elemente aus der AP 22+ will der Bundesrat umsetzen

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In seinem Bericht sagt der Bundesrat , welche Teile der AP 22+ das Parlament beschliessen soll – und welche nicht.

Der Bericht zur künftigen Agrarpolitik, der ein Zukunftsbild bis 2050 enthält, umfasst auch ein Kapitel zur kurzfristigen Vorgehensweise. Und zwar steht, welche Elemente aus der Botschaft zur AP 22+ vom Februar 2020 das Parlament nun umsetzen soll. Es handelt sich dabei um eine Empfehlung ans Parlament, das frei ist, alle Teile der AP 22+ umzusetzen (oder nicht darauf einzutreten).

Absicherung für Ehefrau

Ein Element ist der Sozialversicherungsschutz als Voraussetzung für Direktzahlungen. Demnach muss die Ehefrau, der Ehemann, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin, sofern sie oder er regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb mitarbeitet, über einen persönlichen Sozialversicherungsschutz verfügen. Ernteversicherungen: Ferner soll sich der Bund zur Risikoabsicherung der Landwirtschaft gegen wetterbedingte Ertragsschwankungen befristet finanziell an Prämien von Ernteversicherungen beteiligen. Bei den Biodiversitätsbeiträgen sind verschiedene Massnahmen geplant, um die Qualität auf den bestehenden Flächen zu fördern (z. B. eine Prämie für Betriebe, die einen hohen Anteil Ökoflächen mit Qualitätsstufe II haben).

Standortangepassten Landwirtschaft

Die heutigen Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsbeiträge sollen in einen Beitrag zur Förderung einer standortangepassten Landwirtschaft überführt werden. Der Bund soll Kompetenz- und Innovationsnetwerke für die Pflanzenzucht, Tierzucht und Nutztiergesundheit finanziell unterstützen können. Die Massnahmen des Bundes sollen die Digitalisierung in der Land- und Ernährungswirtschaft unterstützen. Bestimmte Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes sollen neu für Aquakulturen, Algen, Insekten und weitere lebende Organismen als Basis für Nahrungs- und Futtermittel angewendet werden. Dies gibt der Agrarpolitik mehr Möglichkeiten, innovative Produktionsformen zu unterstützen.

Verzicht auf einen Teil

Im Gegenzug empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, einzelne Elemente der AP 22+ aus der Vorlage zu streichen. Von «Entschlackung» sprach Bundesamtsdirektor Christian Hofer, von «Realpolitik» Bundesrat Guy Parmelin. Weiterhin sollen juristische Personen keine Direktzahlungen erhalten können. Die Begrenzung der Direktzahlungen pro Standardarbeitskraft und die Abstufung nach Fläche sollen nicht aufgehoben werden. Produktionssystembeiträge für die Tiergesundheit sollen vorderhand noch nicht eingeführt werden, da seien die Indikatoren noch nicht reif, sagte Christian Hofer. Auch soll bezüglich Hofdüngerausbringung die Limite der Düngergrossvieheinheiten nicht von 3 auf 2,5 pro Hektare herabgesenkt werden. Und die Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht (Besserstellung der Ehefrauen gegenüber Geschwistern, Relativierung der Belastungsgrenze bei Hypotheken u. a.) sollen von der AP 22+ entkoppelt werden.

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