
Die Kleinbauern-Vereinigung (Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern, VKMB) setzt sich nach eigenen Angaben mit Projekten, Kampagnen und auf politischer Ebene für eine vielfältige, ökologische und soziale Landwirtschaft ein. Die Lebensmittelproduktion soll dabei das Tierwohl achten, den Bäuerinnen und Bauern ein faires Einkommen und den Konsumenten ein breites Angebot an schonend produzierten, regionalen Lebensmitteln ermöglichen.
zvg
Die neue Agrarpolitik fusst auf vier Säulen: Handlungsspielräume vergrössern, das Funktionieren der Märkte unterstützen, Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern und die Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern. Die AP30+ bedeute weder einen Bruch noch eine Revolution, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Sie sei die Weiterentwicklung des Bisherigen, führte er Anfang September aus.
Anhebung bei SAK und Ausbildung
Mit der AP30+ will der Bund die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen. Der administrative Aufwand der Betriebsleitenden soll schrittweise sinken. Ein umstrittener Punkt ist die Erhöhung der Eintrittsschwelle für die Berechtigung zu Direktzahlungen. Sie soll 2033 für Betriebe im Talgebiet von 0,2 auf 0,5 Standardarbeitskräfte (SAK) erhöht werden. Im Berggebiet soll die Eintrittsschwelle unverändert bei 0,2 SAK liegen.
Anpassungen sind auch bei der Ausbildung geplant. Künftig braucht es ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im Bereich Landwirtschaft oder einen Fachausweis als Bäuerin, um Direktzahlungen zu erhalten. Und nicht die Landwirtschaft allein soll Verantwortung tragen für mehr Ernährungssicherheit sowie eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft, sondern die ganze Wertschöpfungskette soll einbezogen werden, vom Feld bis auf den Tisch.
«Bundesrat treibt Hofsterben voran»
Für die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB) hat es der Bundesrat verpasst, das Schweizer Ernährungssystem «ganzheitlich und zukunftsfähig auszurichten». Produktion, Verarbeitung, Handel, Beschaffung und Konsum würden weiterhin zu wenig als zusammenhängendes System adressiert.

Landwirt und Nationalrat Kilian Baumann (Grüne/BE) ist Präsident der Kleinbauern-Vereinigung.
Raphael Bühlmann
Verärgert zeigen sich die Kleinbauern über die Erhöhung der Eintrittsschwelle für die Berechtigung zu Direktzahlungen. «Der Bundesrat treibt mit der zur Vernehmlassung unterbreiteten Agrarreform seine «Wachse-oder-Weiche-Strategie» auf die Spitze», kritisieren sie. Kleinere Höfe würden von staatlicher Förderung und Unterstützung ausgeschlossen. Es komme zu einer Ungleichbehandlung von «etablierten, oft hochproduktiven Landwirtschaftsbetrieben» aufgrund ihrer Grösse. «Statt sich den echten Herausforderungen der Land- und Ernährungswirtschaft zu stellen, treibt der Bundesrat das Hofsterben voran», lässt sich VKMB-Präsident und Nationalrat Kilian Baumann (Grüne/BE) zitieren.
Referendum angedroht
Nicht einverstanden sind die Kleinbauern auch in Sachen Ausbildung. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter mit einem Nebenerwerbskurs sollen ab 2033 keine Direktzahlungen mehr erhalten. «Damit wird jegliche Durchlässigkeit des landwirtschaftlichen Bildungssystems eliminiert. Der Zugang zur Landwirtschaft wird weiter eingeschränkt», monieren die Kleinbauern. Sie fordern den Bundesrat auf, die AP2030+ «nachzubessern». Sollten die Korrekturen ausbleiben, drohen die Kleinbauern mit einem Referendum.
Fünf Forderungen
Die Kleinbauern haben fünf Kernforderungen aufgelistet, die der Bundesrat in die Agrarpolitik 2030 aufnehmen soll.
Demografische Entwicklung: Strategie für Generationenwechsel
In den kommenden zehn Jahren würden 42 Prozent der Betriebsleitenden das Rentenalter erreichen. Fehle eine familieninterne Nachfolge – was bei etwa der Hälfte der Höfe der Fall ist –, drohe die Aufgabe produktiver Betriebe. Die Kleinbauern-Vereinigung fordert eine nationale Strategie für den Generationenwechsel, wie sie die Europäische Union bereits hat.
Klimawandel: Verbindliche Absenkpfade und konkrete Massnahmen
Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst ausdrücklich, dass Richtwerte zur Reduktion der Treibhausgasemissionen für die Landwirtschaft im Gesetz verankert werden. Sie fordern jedoch auch verbindliche Absenkpfade, konkrete Massnahmen und Angaben dazu.
Direktzahlungen: Keine Diskriminierung aufgrund der Grösse
Mit Direktzahlungen würden gemeinwirtschaftliche Leistungen zur Offenhaltung der Kulturlandschaft, zur Versorgungssicherheit, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zum Tierwohl abgegolten. Deshalb sollten Landwirtschaftsbetriebe, die solche Leistungen erbringen, dafür Direktzahlungen erhalten – unabhängig von ihrer Grösse.
Strukturverbesserungen: Nachhaltigkeit statt Grösse
Die minimale Eintrittsschwelle für die Berechtigung zu einzelbetrieblichen Strukturverbesserungen soll für Betriebe in der Talzone von 1 auf 1,5 SAK erhöht werden. Für die Kleinbauern ist das ein No-Go. Eine SAK sage nichts über die Zukunftsfähigkeit eines Betriebes aus, sondern lediglich über das anfallende Arbeitsvolumen. Projekte sollen deshalb auf ihre soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit geprüft werden.
Ausbildungsanforderungen: Durchlässigkeit des Bildungssystems
Die Kleinbauern lehnen es ab, dass eine berufliche Grundbildung in einem nicht-landwirtschaftlichen Beruf, ergänzt durch einen Nebenerwerbskurs (Direktzahlungskurs) oder eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit auf einem Landwirtschaftsbetrieb, künftig nicht mehr zum Bezug von Direktzahlungen berechtigt.