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Abparzellierung kann Steuerbehörde erfreuen
Wer landwirtschaftliche Gebäude abparzelliert, kann damit unerwartet hohe Steuerfolgen auslösen. Deshalb lohnt es sich, die fiskalischen Konsequenzen bereits vor der Abtrennung genau zu prüfen und mögliche Alternativen zu klären.
Die abparzellierte Fläche inkl. Gebäude wird als «nicht landwirtschaftliches Grundstück» qualifiziert
KI generiert
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