Bei der Betriebsübernahme kann Zupachtland nicht einfach weiter bewirtschaftet werden. Der Verpächter muss einverstanden sein.
Markus Bopp von Agriexpert schreibt in einem auf www.agriexpert.ch aufgeschalteten Fachartikel, dass bei der Übernahme eines landwirtschaftlichen Gewerbes, das noch Zupachtland hat, der Übernehmer des Gewerbes dem Verpächter des Pachtlandes schriftlich erklären soll/kann, dass er dieses Land pachtweise weiterbewirtschaften möchte.
Lehne der Verpächter nicht innert drei Monaten seit Empfang der Erklärung den Übernehmer als neuen Pächter ab, oder verlange er innert derselben Frist nicht den Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit dem Übernehmer, so trete der Hofübernehmer in den laufenden Pachtvertrag ein, schreibt Bopp weiter. Der Verpächter habe die Option, den bestehenden Pachtvertrag nicht weiterzuführen, sondern einen neuen Pachtvertrag mit dem Hofübernehmer abzuschliessen.

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