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Bodenrecht: Die geplanten Änderungen
Mit der Bodenrechtsrevision wird unter anderem die Selbstbewirtschaftung und das Unternehmertum gestärkt. Letzteres soll mit einer Anhebung der Belastungsgrenze von aktuell 135% auf 150% des Ertragswertes passieren.
Die Belastungsgrenze soll von 135% des Ertragswertes auf 150% erhöht werden, was den finanziellen Spielraum gerade bei Neubauten erhöhen würde.
René Schönbächler
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