
PSM Die Einführung der digitalen Fachbewilligung ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Monika Gerlach
Mit dem 1. Januar 2027 verschärft der Bund die Anforderungen im Bereich Pflanzenschutz deutlich: Für den Kauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird künftig eine gültige, digitale Fachbewilligung vorausgesetzt, teilt der Schweizer Bauernverband mit. Personen ohne entsprechenden Nachweis dürfen ab diesem Zeitpunkt weder Pflanzenschutzmittel erwerben noch ausbringen.
Der Schweizer Bauernverband weist in einer Medienmitteilung vom 18. Mai 2026 darauf hin, dass auch bestehende Fachbewilligungen und anerkannte Ausbildungen nicht automatisch gültig bleiben.
Registrierung bis spätestens 30. Juni 2026 erforderlich
Alle Personen mit bestehender Fachbewilligung oder anerkannter Ausbildung müssen sich bis spätestens 30. Juni 2026 in ein zentrales Register eintragen lassen. Die Umstellung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv vorgenommen werden.
«Die Registrierung muss aktiv vorgenommen werden! Wer sich nicht rechtzeitig registriert, muss (erneut) eine Prüfung ablegen.»
Betroffen sind neben klassischen Anwenderinnen und Anwendern im Acker- und Gemüsebau auch Personen im Grünland, die Einzelstockbehandlungen wie beispielsweise gegen Blacken durchführen. Auch Bio-Betriebe fallen unter die neuen Anforderungen.
Digitale Fachbewilligung als neues Standardformat
Die künftig gültige Fachbewilligung wird ausschliesslich digital ausgestellt. Ziel ist ein zentralisiertes System, das die Nachvollziehbarkeit und Kontrolle der Anwenderinnen und Anwender verbessert.
Informationen zu den verschiedenen Bewilligungstypen sowie zum Registrierungsprozess stellt der Bund online bereit. Laut Mitteilung sind diese über die Webseite des Bundes unter dem Stichwort «Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel» abrufbar.
Teil des nationalen Aktionsplans
Die Einführung der digitalen Fachbewilligung ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Damit sollen Risiken für Mensch, Tier und Umwelt reduziert und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stärker reguliert werden.