
Auf der Alpennordseite dürften dieses Jahr vielerorts keine 1.-August-Feuer erlaubt sein.
Renaldo Caumont
Die andauerde Trockeheit veranlasst die Kantone zu immer mehr Massnahmen. So kommuniziert der Kanton Bern am Donnerstag, dass er aufgrund der grossen Waldbrandgefahrenstufe das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf das ganze Kantonsgebiet ausgeweitet hat.
Bern
«Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern inklusive Kleinst-Knallkörpern und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen», schreibt der Kanton in seiner Mitteilung.
Generell verboten seien auch das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Entfachen von Höhen- beziehungsweise 1.-August-Feuern. Feuerwerke auf Seen seien hingegen weiterhin möglich, wird in der Mitteilung präzisiert. Die Situation werde durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.
Kanton Luzern
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern verbot am Donnerstag ebenfalls, auf dem ganzen Kantonsgebiet Feuerwerkskörper abzubrennen sowie 1.-August- oder Höhenfeuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch auf den Gewässern. Weiterhin gilt zudem ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald.
«Ebenfalls auf dem ganzen Kantonsgebiet untersagt bleibt das Entfachen von Feuer in unbefestigten Feuerstellen, die Verwendung von Einweggrills und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben sind», heisst es in der Mitteilung vom 23. Juli 2026.
Erlaubt bleibe das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten werde, dürften auch Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen verwendet werden.

In vielen Kantonen der Schweiz herrscht in Wäldern und Waldnähe ein absolutes Feuerverbot.
zvg
Kanton Freiburg
Auch der Kanton Freiburg beschloss am Donnerstag, das Entfachen von Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerk auf dem ganzen Kantonsgebiet zu verbieten. Im Rahmen der Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag können laut Mitteilung jedoch Ausnahmen vorgesehen werden.
Während der Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag am 31. Juli und 1. August dürfen die Gemeinden traditionelle Feuer und professionelle Feuerwerke veranstalten. An Stellen, die sie zu diesem Zweck vorgesehen und gesichert haben, können die Gemeinden das Abbrennen von statischen Feuerwerkskörpern (insbesondere Vulkanen und Bengalfeuern) durch Privatpersonen erlauben. Das Abbrennen von mobilen Feuerwerkskörpern (Raketen, Heuler usw.) durch Privatpersonen ist laut dem Kanton hingegen in jedem Fall verboten.
Diese Standorte müssten ausserdem weit genug von Gebäuden sowie mindestens 200 Meter von Wäldern, Getreidefeldern und Unterholz entfernt sein. «Die Gemeinden würden bei den Sicherungsmassnahmen die derzeit herrschende Dürre berücksichtigen. Die Überwachung durch die Feuerwehr sei notwendig», hiesst es in der Mittelung des Kantons Freiburg. Widerhandlungen würden gemäss der geltenden Gesetzgebung bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden angezeigt und können mit einer Busse von bis zu 2000 Franken bestraft werden.
Kanton St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden
Die Behörden im Kanton St. Gallen haben laut der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bereits am Mittwoch entschieden, dass am am 1. August nicht gezündelt werden darf. Vom Verbot ausgenommen seien bereits bewilligte Feuerwerke auf Seen, sofern ein Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer eingehalten werden könne.
Ein absolutes Feuerwerksverbot im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt ebenfalls seit Mittwoch um 12 Uhr. Als Grund nennt der Kanton die Waldbrandgefahrenstufe 4 («grosse Gefahr»). Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe besteht bereits seit Längerem.
«Eine Entspannung kann nur eine mehrtägige, intensive Regenperiode bringen. Eine solche ist derzeit nicht in Sicht», heisst es in der Mitteilung. Angesichts der aktuellen Lage habe der Kanton deshalb zusätzlich ein absolutes Feuerwerks- und Kleinfeuerwerksverbot erlassen.
Solothurn und Basel-Land
Die Trockenheit im Kanton Solothurn hält weiterhin an. Am kommenden Wochenende sind nur minimale Niederschlagsmengen zu erwarten. «Danach kündigt sich die nächste Hitzewelle an», schreibt der Kanton. Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern und das Feuerwerksverbot bleiben im Kanton Solothurn bis nach dem ersten August bestehen. Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr werden weiterhin keine Ausnahmebewilligungen für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke erteilt.
Der Kanton Basel-Land Deshalb hat am 24. Juli 2026 ein absolutes Feuerverbot im Freien verfügt. Das Feuerverbot umfasst auch das Offenland und das Siedlungsgebiet. Grund dafür sind die ausbleibenden Niederschläge, die die Trockenheit verschärft haben.
Glarus, Schwyz, Uri sowie Ob- und Nidwalden
Zum Schutz der Wälder und der Bevölkerung hat der Kanton Glarus in Absprache mit der Glarnersach am 16. Juli 2026 ein Feuerverbot im Freien erlassen. Das Verbot umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk. Das Verbot gilt für das ganze Kantonsgebiet und bis auf Widerruf durch den Kanton Glarus.
Die Kantone Ob- und Nidwalden sowie Schwyz haben seit dem 10. Juli 2026 für das ganze jeweilige Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Damit gilt auch im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerwerksverbot. Es ist bis auf Widerruf verboten, im Wald und in Waldesnähe (50m) Feuer zu entfachen, Höhenfeuer zu entzünden oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen und auf Einweggrills sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und «Himmelslaternen».
Schaffhausen, Thurgau, Uri und Wallis
Der Kanton Schaffhausen hat seit dem 21. Juli im Wald und im Abstand von 50 m zum Waldrand ein Feuerverbot erlassen. Bis auf Widerruf verboten ist auch das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände, das Abbrennen von Feuerwerk und Steigenlassen von Himmelslaternen im gesamten Kantonsgebiet.
Aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt ein bis auf Widerruf ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet erlassen. Seit dem 8. Juli 2026 ist auch ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe in Kraft. Das Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Waldränder bleibt weiterhin untersagt.
Der Kanton Uri hat am 16. Juli ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet erlassen. Das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit einem Gas- oder Elektrogrill ist davon ausgenommen.
Der Kanton Wallis hat am 25. Juni 2026 ein allgemeine Feuerverbot im Freien ausgesprochen. Diese Massnahme umfasst insbesondere: das absolute Verbot, Feuer im Wald oder in Waldnähe zu entfachen; das Verbot der Verwendung von Barbecues oder Grills im Freien, mit Ausnahme von Privatbereichen in Wohn- oder Stadtgebieten. Letztere müssen auf einem nicht brennbaren Untergrund (Betonsockel, Steinplatten) stehen, über einen Deckel verfügen und einen Abstand von mehr als 10 Metern zu jeglicher brennbaren Vegetation (Felder, Büsche usw.) bzw. 100 Meter zum Wald aufweisen.
Funkenflug sofort löschen
Generell mahnen alle Kantone die Bevölkerung, Feuer stets zu beaufsichtigen, Funkenflug sofort zu löschen und bei Wind ganz auf offenes Feuer zu verzichten. Ausserdem weisen sie darauf hin, dass die Verbote bis auf Weiteres gälten und erst aufgehoben würden, wenn es während mehrerer Tage anhaltend und ergiebig regnet.