Jetzt Geld abholen statt verschenken

Dutzende Millionen Franken Mineralölsteuer kann sich die Landwirtschaft beim Bund zurückerstatten lassen. Doch dazu braucht es eine Registrierung. Gemäss Schweizer Bauernverband haben das viele Betriebe noch nicht gemacht.

Zwischen Mai und Juni können die Landwirtschaftsbetriebe beim Bund die Mineralölsteuer für das letzte Jahr zurückverlangen. Dafür ist neu zuerst eine einmalige Registrierung nötig. «(Viel) Geld abholen statt verschenken!», schreibt der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Mitteilung. Insgesamt seien es 60 bis 70 Millionen Franken pro Jahr, heisst es weiter. Je nach Betriebsgrösse kann das mehrere tausend Franken ausmachen.

Um an das Geld zu kommen, müssen sich die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter auf der neuen Plattform Taxas des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit einmalig registrieren. Nach erfolgreicher Erfassung der Geschäftsbeziehung «MinöSt Rückerstattung» wird ein Verifizierungsbrief ausgelöst und zugestellt. Den Code muss man innerhalb der angegebenen Frist eingeben, um die Registrierung abzuschliessen. Dieses sogenannte «Onboarding» nimmt ungefähr zwei Wochen in Anspruch.

Was ist AGOV und warum lohnt es sich?

AGOV ist das neue Behörden-Login der Schweiz. Damit kann man sich bei den Online-Diensten von Bund, Kanto-nen und Gemeinden anmelden. Auch für den Zugang auf die verschiedenen digitalen Plattformen der Landwirt-schaft kann man AGOV nutzen. Es funktioniert ohne klassisches Passwort und gilt deshalb als einfacher und sicherer. Am einfachsten nutzt man dafür die AGOV «Access App» auf dem Smartphone.

Wer AGOV das erste Mal nutzt, muss sich registrieren . Anschliessend ist es sehr einfach. Wenn man sich für eine behördliche Online-Platt-form anmelden will, scannt man mit der APP den gezeigten QR-Code und bestätigt den Zugang z.B. mit seinen biometrischen Daten (Gesicht oder Fingerabdruck) oder einem Pin.

«Anschliessend kann man noch bis zum 30. Juni die eigentliche Rückerstattung beantragen», schreibt der SBV. Ab Juli ist eine Rückerstattung für 2025 nicht mehr möglich. Wer das Geld nicht abholt, verschenkt einen hohen finanziellen Betrag. «Es besteht zudem die Gefahr, dass der Bund die Mittel kürzt oder umschichtet und sie in der Folge für immer verloren sind», warnt der SBV.

Die Registrierung und die Gesuchstellung können auch an eine Treuhandstelle oder an den landwirtschaftlichen Beratungsdienst übertragen werden.

-> Hier gibts eine Anleitung für die Registration

-> Hier gibts eine Anleitung für das Rückerstattungsgesuch

Kommentare (2)

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  • Karl | 11.05.2026
    Die Qualität des Konstruktes ist so schlecht (verletzt jegliche Regeln von Software Entwicklung) und nur Nachhaltig für die SW-Entwickler und Manager vom Bund die sich ein hohes lebenslanges Grundeinkommen sichern...

    Regeln:
    - Abhängigkeiten minimieren (Adroid, Playstore und damit direkt von USA?)
    - Daten dürfen nur einmal vorhanden sein (Super ist die Abrechnung vom 2025 ohne Betriebsnummer, die später gefragt wird)
    - Testen an einem realen Kunden, das wurde wohl nie gemacht
  • Gesunder Menschenverstand | 11.05.2026
    Ich kann nicht verstehen, warum sich der SBV
    gegen das neue Bürokratiemonster nicht gewehrt hat! Früher brauchte es eine Unterschrift, und ab zur Post!
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