
Drum prüfe jeder genau, welche Unterschrift welche Haftung zur folge hat.
Christine Burren
«Wenn mein Mann so weitermacht, fährt er den Betrieb an die Wand.» Solche Sätze höre ich in meiner Beratung immer wieder. Frauen rufen mich angsterfüllt an und wollen die Scheidung. Der Betrieb ist verschuldet, Reserven fehlen, und Rechnungen werden nur noch nach Dringlichkeit bezahlt. Wenn der Entschluss zur Trennung einmal gefallen ist, rücken schnell existenzielle Fragen in den Vordergrund: Was gehört wem? Was passiert mit den Hypotheken? Wer haftet für die Schulden?
Gerade dann zeigt sich, wie wenig viele Paare über «Mein und Dein» in der Ehe wissen. Die Errungenschaftsbeteiligung ist der gesetzliche und normale Güterstand, sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben. Grundsätzlich haftet jeder Ehegatte für seine eigenen Schulden. Kauft der Mann beispielsweise eine Maschine für den Betrieb auf Kredit und bezahlt die Raten nicht, kann der Verkäufer auf ihn und sein Vermögen zugreifen.
Zustimmung der Ehefrau
Das Geld der Frau bleibt davon unberührt – vorausgesetzt, sie hat den Vertrag nicht mitunterzeichnet. Anders sieht es bei Hypotheken aus. Gehört der Landwirtschaftsbetrieb dem Mann und soll eine Parzelle mit einer Hypothek belastet werden, stellt sich die Frage, ob sich darauf auch die Familienwohnung befindet. Ist dies der Fall, braucht es grundsätzlich die Zustimmung der Ehefrau. Die Familienwohnung ist gesetzlich besonders geschützt: Kein Ehegatte soll allein über das Zuhause der Familie verfügen oder es finanziell belasten können, ohne die Zustimmung des anderen.
Aber: Mit der Unterschrift übernimmt die Ehefrau nicht automatisch die Schulden des Mannes. Hier liegt ein entscheidender Unterschied: Eine Unterschrift kann die Zustimmung zur Belastung der Familienwohnung bedeuten – oder eine persönliche Haftung gegenüber der Bank begründen. Unterschreibt die Ehefrau für die Zustimmung zur Belastung der Familienwohnung, erklärt sie sich mit einer Hypothekenbelastung der Familienwohnung einverstanden. Sie wird dadurch nicht zur Schuldnerin der Hypothek.
Ehefrau bleibt haftbar
Anders ist es bei einer Unterschrift mit Solidarhaftung: Damit verpflichtet sie sich, gegenüber der Bank selbst für die Hypothek einzustehen. Kann der Mann die Hypothek oder die Zinsen nicht mehr bezahlen, kann die Bank von ihr die Zahlung verlangen und auf ihr Vermögen zugreifen. Entscheidend ist, was genau die Ehefrau mit ihrer Unterschrift bestätigt oder übernimmt. Spätestens bei einer Trennung wird diese Unterscheidung wichtig. Eine eingegangene Solidarhaftung endet nicht automatisch mit der Scheidung. Die Ehefrau bleibt gegenüber der Bank grundsätzlich haftbar, solange sie nicht aus der Haftung entlassen wird.