
Das Betrugsmail ist an der Adresse zu erkennen.
BEBV
Der Berner Bauernverband (BEBV) warnt im jüngsten Newsletter vor gefälschten E-Mails. «Die Nachricht erweckt den Eindruck, von einer offiziellen Stelle zu stammen, ist jedoch ein Betrugsversuch (Phishing-Mail)», hält der BEBV fest.

Das Mail sieht täuschend echt aus.
BEBV
Die Mails lassen sich jedoch erkennen. «Die betrügerische Nachricht lässt sich unter anderem an der Absenderadresse erkennen, die nicht von einer offiziellen Stelle stammt», schreibt der Verband.
Der BEBV rät deshalb zu Folgendem:
- Den enthaltenen Link nicht anklickenAnhänge in der E-Mail nicht öffnen.
- Keine persönlichen Daten und Zugangsdaten preisgeben.
- E-Mail umgehend löschen.
- Umfeld über die Betrugs-Mail informieren.
Um an das Geld zu kommen, müssen sich die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter auf der neuen Plattform Taxas des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit einmalig registrieren. Nach erfolgreicher Erfassung der Geschäftsbeziehung «MinöSt-Rückerstattung» wird ein Verifizierungsbrief ausgelöst und zugestellt. Den Code muss man innerhalb der angegebenen Frist eingeben, um die Registrierung abzuschliessen. Dieses sogenannte «Onboarding» nimmt ungefähr zwei Wochen in Anspruch.
Anschliessend kann man noch bis zum 30. Juni die eigentliche Rückerstattung beantragen. Ab Juli ist eine Rückerstattung für 2025 nicht mehr möglich.
Sie haben noch andere Arbeiten zu erledigen auf Feld und Stall.
Papierform hätte sicher noch gereicht und wäre sicherer.