
Bauernbetriebe sind für die Bewirtschaftung ihrer Felder auf Treibstoff angewiesen.
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Rund 10’000 Betriebe hätten im letzten Jahr keinen Antrag auf Rückerstattung der Mineralölsteuer (MinÖst) gestellt, hält der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Mitteilung fest. Für einen durchschnittlichen Betrieb beträgt die Rückerstattung laut SBV knapp 2'000 Franken pro Jahr; insgesamt fliessen so 60 bis 70 Millionen Franken zurück in die Landwirtschaft (der «Schweizer Bauer» berichtete).
Laut Schreiben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) können Gesuche auf Taxas jeweils von Anfang Mai bis Ende Juni eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Betriebe sollen sich deshalb frühzeitig vorbereiten, indem sie sich im EPortal des Bundes registrieren und die Geschäftspartnerrolle «MinöSt Rückerstattung» beantragen. Dem Schreiben ist eine kurze Anleitung zur Registrierung beigelegt. Nachfolgend die Anleitung, wie die Registrierung auf dem neuen Portal, über das die Rückerstattung später abgewickelt wird, gelingt.
Kurzanleitung
Melden Sie sich im E-Portal unter eportal.admin.ch an.
Alternativ können Sie auch über Agate auf das E-Portal zugreifen. -> Agate.ch -> Link E-Portal (unterster Link) -> CH-Login oder AGOV wählen (2-Faktor- Authentifikation ein) -> Im Suchfeld nach Connex suchen ->Geschäftspartner hinzufügen -> nach Namen/ UID suchen (UID findet man auf Agate unter «Betriebsdetails»). -> Absenden
• Ab Onboarding-Code (wird per Post zugestellt, ist nur zwei Wochen gültig), der für die Authentifizierung des Benutzers erforderlich ist -> Agate.ch -> Link E-Portal (unterster Link) -> CH-Login oder AGOV wählen (2-Faktor- Authentifikation ein) -> im Suchfeld nach Connex suchen -> Onboarding-Code einlösen -> Geschäftspartnerrolle hinzufügen (MinÖst Rückerstattung)
• Beantragung der Rückerstattung im Mai/Juni nicht vergessen! Der SBV wird zu gegebener Zeit über die Landwirtschaftspresse daran erinnern. Wer die Mineralölsteuer bisher schon beantragt hat, bekommt zusammen mit der aktuellen Verfügung automatisch einen Brief, der über die nötigen Schritte informiert. Das Schreiben ist aber nicht nötig. Auch alle Betriebe, die bisher die Mineralölsteuer nicht zurückverlangt haben, können das tun. tst