Schon an die private Vorsorge gedacht?

Landwirtinnen und Landwirte können bis Ende Jahr Einzahlungen in die Säule 3a vornehmen und damit Steuern sparen. Auch für die freiwillige berufliche Vorsorge bei der Agrisano gelten Fristen, die es einzuhalten gilt.

Der Berner Bauern Verband (BEBV) erinnert daran, dass bis Ende Jahr noch Einzahlungen in die private Altersvorsorge möglich sind. Gerade in der Landwirtschaft sei die Vorsorge wichtig.

In die Säule 3a können Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, maximal 7258 Franken einzahlen. Wer keiner Pensionskasse angehört, kann 20 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens einzahlen, höchstens jedoch 36'288 Franken.

Fristen bei der Agrisano beachten

Auch bei der freiwilligen Säule 2b der Agrisano stehen Anpassungen an. Das für den Sparteil massgebende Einkommen kann noch bis Mitte November angepasst werden. Anträge für eine Einkaufsberechnung müssen ebenfalls bis Mitte November bei der Agrisano oder bei der Regionalstelle des Berner Bauern Verbands eintreffen.

Die entsprechenden Formulare werden den Versicherten im Oktober per Post zugestellt. Sie können auch auf der Website der Agrisano heruntergeladen werden.

->  Formulare & Meldungen herunterladen

Wichtig ist laut dem BEBV, dass die Einzahlungen rechtzeitig erfolgen: Das Geld muss bis Ende Jahr auf dem Konto der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung eingegangen und verbucht sein.

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