
(Symbolbild)
Daniel Suter
Die Treuhand Emmental AG schreibt dazu in ihrem Informationsblatt: Neben vielen bautechnischen Fragen gelte es primär zu klären, wie viel man von den Baukosten abschreiben müsse resp. könne und welchen Preis man bei der Hofübergabe erhalte.
Das Ertragswertprinzip des Bodenrechts sieht vor, dass der geeignete Nachkomme den Betrieb zum Ertragswert übernehmen kann. Weil der Ertragswert neuer Gebäude laut der Treuhand Emmental AG nur etwa 20 Prozent der Baukosten beträgt, erlaubt das Bodenrecht eine angemessene Erhöhung des Übergabewerts.
Bisher wurden Investitionen der letzten 10 Jahre nach einer linearen Amortisation auf ebenfalls zehn Jahre berücksichtigt. «Ein Vergleich mit dem Buchwert zeigt jedoch, dass auch bei Anwendung der Maximalsätze nicht entsprechend abgeschrieben werden kann. Dies führt zu einem Verlust im Vergleich zum Ertragswertprinzip, wenn innerhalb der nächsten 15 Jahre nach der Investition übergeben wird», beschreibt die Treuhand Emmental AG die Situation.
Die Anwendung des Buchwerts anstelle des Wertes nach Ertragswertprinzip könne eine sinnvolle Alternative sein. Insbesondere, weil damit die effektiv gebuchten Abschreibungen anstelle der maximal möglichen greifen würden. Gemäss der geplanten Teilrevision des Bodenrechts soll aber die lineare Abschreibung verlängert werden. Das werde eine Entlastung betreffend Wertverlust beziehungsweise höhere Kaufpreise für die Nachfolgegeneration bedeuten. «Höhere Preise sind Nachkommen eher bereit zu zahlen, wenn sie bei der Bauplanung involviert waren und Mitspracherecht hatten», heisst es abschliessend.