
Rund 2 Prozent der Betrieb beschäftigen Zivildienstleistende.
Lukas Leuzinger
Die Arbeitseinsätze von Zivildienstleistenden (Zivis) umfassen unter anderem Landschafts- und Waldpflege. In der Schweiz beschäftigen rund 2% der Landwirtschaftsbetriebe Zivis.
Risiken minimieren
Da das Angebot an Einsatzbetrieben die Nachfrage übersteigt, werden derzeit jedoch kaum neue Landwirtschaftsbetriebe anerkannt. Neuanerkennungen von Alpwirtschaftsbetrieben sind je nach Kanton ausnahmsweise möglich.
Ob beim Mähen steiler Flächen oder beim Umgang mit weiteren Maschinen: Die Arbeit auf dem Hof birgt Risiken, weshalb Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu beachten sind. Landwirtschaftliche Einsatzbetriebe müssen daher die Branchenlösung Agritop umsetzen, um das Risiko von Unfällen und Berufskrankheiten zu minimieren. Sie müssen ihre Zivis sorgfältig instruieren, geeignete Schutzausrüstung bereitstellen und darauf achten, dass Arbeiten nur entsprechend der Ausbildung und Erfahrung ausgeführt werden.
Haftung und Versicherung
Verursacht ein Zivi während eines Einsatzes einen Schaden, haftet in erster Linie der Einsatzbetrieb. Somit empfiehlt es sich, den bestehenden Versicherungsschutz der Bauernfamilie und des Betriebes zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um finanzielle Risiken zu reduzieren. Zivis erhalten vom Einsatzbetrieb ein Taschengeld von 7.50 Franken pro Diensttag sowie Kost, Logis und Arbeitskleidung. Diese Leistungen sind nicht sozialversicherungspflichtig (keine Abzüge für AHV, UVG etc.).
Während ihres Einsatzes haben Zivis Anspruch auf Erwerbsersatz (EO) zur Entschädigung des Verdienstausfalls und sind über die Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Bei mehr als 60 aufeinanderfolgenden Diensttagen kann die obligatorische Krankenpflegeversicherung sistiert werden, d.h., dass während dieser Zeit keine Prämienpflicht besteht. Zusatzversicherungen bleiben grundsätzlich bestehen. Auch für Zivis empfiehlt es sich, die eigene Versicherungssituation frühzeitig zu klären.