A: Meldepflicht für weggeworfene Lebensmittel

aiz |

Eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes führt eine Meldepflicht für Händler ein, nach der sie künftig einmal im Quartal dem Umweltministerium melden, wie viele Lebensmittel sie weggeworfen haben und wie viele Lebensmittel gespendet wurden. 

Mit der bereits im österreichischen Nationalrat beschlossenen Novelle sind grosse Lebensmittelhändler und Supermarktketten ab einer Verkaufsfläche von 400 m2 oder fünf Verkaufsstellen nun bei der unentgeltlichen Weitergabe und Entsorgung von Lebensmitteln einer Transparenzregelung verpflichtet. Dies betrifft rund 900 Unternehmen in Österreich.

Landwirte nicht betroffen

Die Meldungen sollen vierteljährlich erfolgen, erstmals für das vierte Kalenderquartal 2023 bis zum 10. Februar 2024. Gemeldet werden muss die Masse aller Lebensmittel, die unentgeltlich zum menschlichen Verzehr weitergegeben wird sowie jene, die als Abfall entsorgt wird. Das Umweltministerium wird vierteljährlich einen Bericht über die Meldungen veröffentlichen.

Mikrounternehmen und Lebensmittelproduzenten, die durch Direktabsatz Lebensmittel vertreiben, wie etwa Bäuerinnen und Bauern, sind von der Regelung nicht erfasst.

Lebensmittel zu kostbar

«Es kann nicht sein, dass in Zeiten der Teuerung, in denen viele Menschen nicht mehr wissen, wie sie über die Runden kommen, tausende Tonnen Lebensmittel einfach weggeworfen werden. Die Neuregelung im Abfallwirtschaftsgesetz schafft hier nun Transparenz und ist eine klare Ansage gegen Lebensmittelverschwendung. Unternehmen werden angehalten, ihre noch genusstauglichen Lebensmittel zu spenden und Abfälle zu vermeiden», sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Lebensmittel seien definitiv zu kostbar, um verschwendet zu werden. Alleine die ökologischen Auswirkungen rechtfertigten neue Lösungsansätze: Es würden nicht nur Ressourcen vergeudet, die etwa für Produktion, Verarbeitung und Transport notwendig seien, es entstünden auch vermeidbare Emissionen und gravierende Klimaeffekte, streicht das Ministerium hervor.

Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will dazu: «Die grossen Lebensmittelhändler können mit dieser zusätzlichen Meldepflicht gut leben, sie melden schon seit Jahren freiwillig diese Zahlen. Stattdessen belastet das Umweltministerium aber nun auch hunderte österreichische Nahversorger mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das ist eine Themaverfehlung und das grundsätzliche Problem wird damit nicht gelöst.»

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