Agrarland im Fokus: Ukraine muss Eigentumsregeln prüfen

Mit den EU-Beitrittsverhandlungen zum Cluster «Binnenmarkt» muss die Ukraine auch die Regeln für ihren Bodenmarkt überarbeiten. Experten gehen davon aus, dass Kiew an einer Lockerung der aktuellen Beschränkungen für den Erwerb von Agrarland durch EU-Bürger und Unternehmen nicht vorbeikommt. Ein Ausverkauf von Agrarflächen ist bislang ausgeblieben.

AgE |

Mit dem Start der Beitrittsverhandlungen zum EU-Cluster «Binnenmarkt» am 13. Oktober ist in der Ukraine auch die Zukunft des Bodenmarktes in den Fokus gerückt. Experten weisen darauf hin, dass die derzeitigen Regeln, wonach landwirtschaftlichen Flächen ausschliesslich von ukrainischen Bürgern sowie Unternehmen ohne ausländische Eigentümer oder Kontrolle gekauft werden dürfen, mit den Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes auf Dauer nicht vereinbar sind.

Die EU verlangt grundsätzlich die Gleichbehandlung von EU-Bürgern und Unternehmen im Binnenmarkt. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Ukraine ihre heutigen Beschränkungen für den Erwerb von Agrarland durch EU-Bürger und EU-Unternehmen im Verlauf der Beitrittsverhandlungen zumindest teilweise ändern muss. Besonders sensibel ist dabei der Landerwerb über Unternehmen. Fachleute warnen, dass sich Eigentümerstrukturen bei ausländischen Gesellschaften schnell ändern könnten, ohne dass dies unmittelbar nachvollziehbar wäre.

Tatsächliche Eigentümer identifizieren

Eine zentrale Forderung von ukrainischer Seite ist deshalb der Aufbau eines Systems zur laufenden Identifizierung der tatsächlichen Eigentümer von Agrarflächen. Vorgeschlagen wird eine Art digitaler Eigentümerpass für Grundstücksbesitzer aus EU-Staaten. Nur so könne die Ukraine bestehende Regelungen gegen eine übermässige Konzentration von Landbesitz wirksam durchsetzen, argumentieren die Befürworter.

Zudem wird empfohlen, im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen ausreichende Übergangsfristen auszuhandeln. In dieser Zeit sollten die Finanzierung der Landwirtschaft verbessert, der Kostennachteil ukrainischer Betriebe gegenüber EU-Landwirten reduziert und die Kontrolle über grosse Landbesitzstrukturen auch technisch abgesichert werden. Betont wird, dass die Öffnung des Bodenmarktes zwar Teil des Beitrittsprozesses sei, die Ukraine aber gleichzeitig Instrumente behalten müsse, um strategisch wichtige Agrarflächen wirksam zu überwachen.

Der ukrainische Bodenmarkt war zum 1. Juli 2021 für Privatpersonen geöffnet worden. Seit dem 1. Januar 2024 können auch juristische Personen aus der Ukraine Agrarland erwerben. Bis Mitte 2026 wechselten nach Angaben von Branchenexperten bereits mehr als 1 Mio. Hektar den Besitzer. Ein befürchteter Ausverkauf von Land sei jedoch ausgeblieben, heisst es. Mehr als 80% der Unternehmenskäufer seien landwirtschaftliche Produzenten. Statt spekulativer Land-Investments habe sich ein vergleichsweise stabiler Bodenmarkt entwickelt.

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