
Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum von Spirituosen in Österreich beträgt nach Angaben des Fachverbandes rund 1,4 Liter pro Jahr.
zvg
Die geltende Abgabe von 12 Euro (11 Franken) pro Liter Alkohol soll um 30% angehoben werden. Das Geld will Finanzminister Markus Marterbauer dazu nutzen, die Lücke im Doppelbudget 2027/28 zu verkleinern. Ihm fehlen rund 5 Mrd. Euro. (knapp 4,6 Mrd. Franken).
Massive Kritik an dem Vorhaben kommt vom Fachverband der Lebensmittelindustrie. Geschäftsführerin Katharina Kossdorff warnte davor, dass die Steuererhöhung die heimische Spirituosenbranche ins Mark treffen würde.
Schon mit der aktuellen Steuerbelastung seien Spirituosen die Spitzenreiter bei den Abgaben, erklärte Kossdorff. Sie steuerten rund 45% des gesamten Steueraufkommens aus der Kategorie der alkoholischen Getränke bei, obwohl sie nur etwa 14% des Alkoholkonsums ausmachten.
Die letzte Steuererhöhung um 20% im Jahr 2014 hatte der Geschäftsführerin zufolge zu einem deutlichen Markteinbruch von rund 1 Mio. Liter pro Jahr geführt. Zudem gingen die konsumierten Spirituosenmengen seit Jahren deutlich zurück, während der Trend zu Getränken mit weniger oder ohne Alkohol steige.
Marginaler Teil
Laut Kossdorff machten 2025 die Einnahmen aus der Alkoholsteuer mit 145 Mio. Euro (rund 133 Mio. Franken) ohnehin nur einen marginalen Teil des Staatshaushalts aus. Die Steuererhöhung im Jahr 2014 habe dem Fiskus lediglich Mehreinnahmen von rund 10 Mio. Euro (knapp 9,2 Mio. Franken) pro Jahr gebracht. Eine neuerliche Steueranhebung würde daher keinen spürbaren Beitrag zur Budgetsanierung leisten, sehr wohl aber die heimischen Betriebe und Arbeitsplätze auf dem preissensiblen Markt gefährden.
Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum von Spirituosen in Österreich beträgt nach Angaben des Fachverbandes rund 1,4 Liter pro Jahr; das entspricht etwa 70 Getränken à 2 Zentiliter mit 40 Volumenprozent.
Aufatmen können derweil die Winzer und Brauereien. Wein und Bier fallen nämlich in Österreich nicht unter die Definition von «hartem Alkohol». Deshalb fällt keine Alkoholsteuer im eigentlichen Sinne an. Auf Bier wird die sogenannte Biersteuer erhoben; Berechnungsbasis dafür ist der Stammwürzegehalt.