Ausstehende Beihilfen erst im Juli

Die französische Regierung hat erneut den Stichtag für die Auszahlung der Beihilfen für die Agrarumwelt- und Klimamassnahmen (MAEC) sowie den Biolandbau für die Jahre 2016 und 2017 verschoben. Das geht aus einem Dekret hervor, das Ende Dezember im französischen Amtsblatt erschienen ist.

Die französische Regierung hat erneut den Stichtag für die Auszahlung der Beihilfen für die Agrarumwelt- und Klimamassnahmen (MAEC) sowie den Biolandbau für die Jahre 2016 und 2017 verschoben. Das geht aus einem Dekret hervor, das Ende Dezember im französischen Amtsblatt erschienen ist.

Zunächst war den Landwirten der 31. Dezember 2018 als Zahltag genannt worden. Nun sollen die noch ausstehenden Beihilfen erst zum 31. Juli 2019 überwiesen werden. 

Bereits im November hatte Landwirtschaftsminister Didier Guillaume angekündigt, dass das von seinem Amtsvorgänger Stéphane Travert gemachte Versprechen, zu einem „normalen Zeitplan“ bei der Auszahlung der Beihilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zurückzukehren, nicht eingehalten werden könne. Der französische Verband der Biolandwirtschaft (FNAB) hatte Ende Oktober auf eine Auszahlung der Beihilfen für die Jahre 2015 bis 2017 bis Ende vergangenen Jahres gedrängt

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