Blockaden der Hafenzufahrten in Antwerpen und Zeebrügge sind künftig verboten. Das haben Gerichte in Antwerpen und Brügge Mitte März in einem Eilverfahren entschieden. Dieses war von den Hafenbetrieben gemeinsam mit North Sea Port und in den Häfen ansässigen Unternehmen als Reaktion auf entsprechende Bauerndemonstrationen angestrengt worden.
Laut den einstweiligen Verfügungen wird jeder Verstoss gegen das Blockadeverbot künftig mit einer Strafe von 1’000 Euro (970 Fr.) pro Person und Stunde geahndet. Die Präsidentin des Hafenbetriebes Antwerpen-Brügge, Annick De Ridder, betonte, dass die Blockade kritischer Infrastrukturen illegal sei und nichts mit dem Demonstrationsrecht oder dem Recht auf freie Meinungsäusserung zu tun habe.
«Ich verstehe die Sorge der Landwirte um die Zukunft ihrer Betriebe und ihres Sektors, aber entscheiden Sie sich für den Dialog und blockieren Sie nicht - nur weil Sie es mit ein paar Traktoren können - das Herz unserer Wirtschaft mit ihren 1’400 Betrieben und 165’000 direkt und indirekt Beschäftigten», appellierte De Ridder an die Bauern.
Der Verband der Hafenunternehmen von Zeebrügge (Apzi-Voka West-Vlaanderen) bezifferte den Schaden durch vorangegangene Bauernproteste auf 50 Mio. Euro (48,5 Mio. Fr.). Die Entscheidung der Gerichte zeigte rasch Wirkung, wie belgische Tageszeitungen berichteten. Demnach verzichteten zahlreiche Landwirte auf die Teilnahme an einer für den 14. März geplanten Demonstration im Hafen von Antwerpen. Der lokale Hafenverkehr sei nur geringfügig gestört worden, hiess es
