Bei Wassergeschäften schauen sie jetzt genauer hin

Das Wassergeschäft von Nestlé ist in Frankreich ins Visier der Behörden geraten. Auch in der Schweiz wurden ungesetzliche Praktiken angewandt. Nun will Nestlé seine Betriebspraktiken in weiteren Ländern überprüfen.

sda |

Das Unternehmen verfolge dabei die Lebensmittelsicherheit als vorrangiges Ziel, wobei möglicherweise nicht alle Produktionsstandorte den geltenden behördlichen Auflagen entsprechen würden, teilte Nestlé am Donnerstag im Rahmen der Vorlage seiner Jahreszahlen mit.

Man bedauere die Situation und sei derzeit mit den zuständigen Behörden im Austausch, um sicherzustellen, dass die Betriebsabläufe gänzlich regelkonform seien. Die Wasserprodukte seien jedoch jederzeit für den Konsum sicher gewesen und seien es auch weiterhin, betonte das Unternehmen.

Länder bleiben ungenannt

In welchen Ländern nun Überprüfungen einleitet werden sollen, sagte Nestlé nicht. «Unsere Priorität ist es natürlich, zuerst mit den relevanten lokalen Behörden zu sprechen», sagte CEO Mark Schneider an einer Telefonkonferenz mit Journalisten.

«Wir sind der Transparenz verpflichtet und deshalb haben wir nun die Öffentlichkeit darüber informiert», fuhr er fort. «Wir haben sehr eng mit den französischen Behörden zusammengearbeitet und unter ihrer Aufsicht das Problem gelöst.» Die Lebensmittelsicherheit sei eine starke Motivation hier und Nestlé sei entschlossen, es richtig zu machen.

Im Visier der Staatsanwaltschaft

Der Lebensmittelkonzern ist laut Meldungen von Anfang Jahr ins Visier der Staatsanwaltschaft in der französischen Stadt Épinal geraten. Nestlé wird vorgeworfen, für sein Mineralwasser unerlaubte Aufbereitungsmethoden wie Aktivkohlefilter oder Ultraviolettbestrahlung benutzt zu haben. Das Unternehmen erklärte, es habe die Behörden bereits 2021 über diese Praktiken informiert. Mit deren Anwendung habe es die Lebensmittelsicherheit gewährleisten wollen.

Nestlé wandte auch in der Schweiz unerlaubte Reinigungsverfahren an. Damit ein Wasser die Bezeichnung «Mineralwasser» erhält, gelten jedoch strenge Vorschriften – so darf es etwa nicht mittels Aktivkohle oder UV-Licht desinfiziert werden.

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