Bodenverkäufe an Ausländer verboten

In Georgien ist zum zweiten Mal ein Moratorium für den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen an Ausländer verhängt worden. Den Beschluss dazu fasste das georgische Parlament am 16. Juni.

In Georgien ist zum zweiten Mal ein Moratorium für den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen an Ausländer verhängt worden. Den Beschluss dazu fasste das georgische Parlament am 16. Juni.

Das entsprechend geänderte Bodengesetz betrifft die Übertragung von landwirtschaftlichen Flächen an Personen, die keine Bürger Georgiens sind, und juristische Personen, die im Ausland ansässig sind. Ausserdem erhalten landwirtschaftliche Flächen den Status „von besonderer Bedeutung“.

Die Opposition bezeichnete die Entscheidung als „populistisch“ und „emotional”. Durch das Moratorium würden ausländische Agrarinvestitionen zurückgehen und die Agrarflächen abgewertet, so die Kritiker. Im vergangenen Jahr investierten Ausländer allerdings nur rund 10 Mio. USD (9,6 Mio. Fr.) in den georgischen Agrarsektor. Bereits 2013 hatte das Land ein Moratorium für den Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke an Ausländer verhängt.

Dieses war jedoch im Juli 2014 vom nationalen Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und gekippt worden. Gegen das Verkaufsverbot hatte die Nichtregierungsorganisation Transparency International geklagt. Sie monierte, dass dadurch die Grundstückseigentümer diskriminiert und die Tätigkeit ausländischer Investoren sowie von Gemeinschaftsunternehmen in Georgien erheblich erschwert würden.

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