Ceta: Parlament will kein Gutachten

Das Europaparlament will das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada nicht dem EU-Gerichtshof vorlegen. Es lehnte am Mittwoch in Strassburg einen fraktionsübergreifenden Antrag ab, ein Gutachten des Gerichtshofs einzuholen.

Das Europaparlament will das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada nicht dem EU-Gerichtshof vorlegen. Es lehnte am Mittwoch in Strassburg einen fraktionsübergreifenden Antrag ab, ein Gutachten des Gerichtshofs einzuholen.

Rechtlich umstritten sind vor allem die Regelungen zur Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Staaten vor Schiedsgerichten. Ceta könnte dennoch auf den Tischen der Luxemburger Richter landen. Auch ein Mitgliedstaat kann dort um ein Gutachten bitten. Belgien hatte dies angekündigt, nachdem in dem Land intern um eine Zustimmung zu dem Handelsabkommen gerungen worden war.

Ausserdem muss das deutsche Verfassungsgericht noch über zahlreiche Verfassungsbeschwerden entscheiden. In einer Eilentscheidung erlaubten die Verfassungsrichter der Bundesregierung eine Unterzeichnung allerdings nur unter Auflagen. Kanada und EU-Spitzenvertreter hatten den Handelspakt Ende Oktober unterzeichnet. Nun läuft der Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten.sda

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