Cypermethrin: Umweltorganisation gibt nicht auf

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird sich voraussichtlich weiter mit der Zulassungsverlängerung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Cypermethrin auseinandersetzen müssen. PAN Europe hat angekündigt, eine vom Gericht der EU abgewiesene Klage vor die nächsthöhere Instanz zu bringen.

AgE |

Nach dem Gericht der EU (EuG) soll sich nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Zulassungsverlängerung für den insektiziden Wirkstoff Cypermethrin befassen. Das EuG hatte im Februar in diesem Zusammenhang eine Klage des Pestizid-Aktions-Netzwerks (PAN) Europe abgewiesen.

Dagegen hat die Organisation nach eigenen Angaben nun Rechtsmittel eingelegt. Ihrer Ansicht nach ist das Urteil der ersten Instanz nicht mit dem EU-Recht und der geltenden Rechtsprechung zu vereinbaren. Zudem seien verschiedene Aspekte nicht berücksichtigt worden.

Interne Überprüfung abgelehnt

Auf Grundlage der Århus-Verordnung hatte PAN Europe 2022 bei der EU-Kommission eine interne Überprüfung der Zulassungsverlängerung für Cypermethrin beantragt. Die Brüsseler Behörde hatte das unter Verweis auf zusätzliche Anwendungsauflagen abgelehnt. Daraufhin war PAN Europe vor das EuG gezogen.

Nach Einschätzung des Netzwerks ist bei der Genehmigung nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass das Pyrethroid auch eine hormonaktive Wirkung hat. Ausserdem können die von der Kommission erlassenen Anwendungsauflagen laut PAN Europe von den Landwirten nur schwer eingehalten werden.

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