D: Agri-Photovoltaik wird bald gefördert

Sophia Bächle, idw |

Der Deutsche Bauernverband (DBV), das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl begrüssen vor dem Hintergrund der 2023 in Kraft tretenden EEG-Novelle in einem gemeinsamen Positionspapier die stärkere Förderung der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). 

Durch die Gesetzesnovelle im Deutschen Recht ist es zukünftig möglich, im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG eine Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten. 

30’000 Terawattstunden aus der Landwirtschaft möglich

Das Potenzial der Technologie ist gross: Würden die in Deutschland bis 2030 geplanten Freiflächenanlagen von 80’000 Hektar zur Hälfte als hoch aufgeständerter Agri-PV errichtet, könnten damit im Durchschnitt zirka 30’000 Terawattstunden Strom jährlich erzeugt werden. «Agri-PV kann zukünftig sicherlich ein wichtiger Baustein für die Energiewende werden. Viele Landwirtinnen und Landwirte sehen in Agri-PV eine gute Möglichkeit, erneuerbare Energien mit Landwirtschaft zu vereinen», sagt Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des DBV. «Die Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, die auch kleinere Agri-PV-Anlagen wirtschaftlich attraktiv machen und den Landwirtschaftsbetrieben ermöglichen, sie selbst zu betreiben», so der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes Hemmerling weiter.

Kleine Anlagen müssen nicht ausgeschrieben werden

Der DBV, das Fraunhofer ISE und die Hochschule Kehl empfehlen daher, dass auch hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen, die nach EEG nicht ausschreibungspflichtig sind, eine Technologieprämie erhalten können. Vor der Ausschreibungspflicht befreit sind grundsätzlich Anlagen mit weniger als ein Megawatt Nennleistung, im Falle von Bürgerenergiegesellschaften liegt die Grenze sogar bei 6 Megawatt Nennleistung.
Insbesondere kleine Anlagen ermöglichen, dass Landwirtschaftsbetriebe selbst Eigentümer und Betreiber der Anlagen sein können. Die notwendigen Investitionen können von ihnen leichter gestemmt werden.

Kritik an Verfahren

Ein Hindernis für die Ausschöpfung des vollen Potenzials von Agri-PV stellt die unklare Rechtslage in Bezug auf die Genehmigungsverfahren dar. «Da Agri-PV-Anlagen im Aussenraum gebaut werden, ist in aller Regel die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die örtliche Kommune notwendig. Oft muss hierfür zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Verfahren nehmen enorm viel Zeit in Anspruch und verzögen damit den Markthochlauf der Agri-PV», sagt Prof. Dr. Michael Frey, Professor für Rechts- und Kommunalwissenschaften an der Hochschule Kehl.

Um den Ausbau von Erneuerbaren Energien voranzubringen, empfehlen der DBV, das Fraunhofer ISE und die Hochschule Kehl, kleinere Anlagen, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder der gartenbaulichen Erzeugung dienen, zu privilegieren. Diese Art von Anlagen ist für eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben attraktiv, um den schnellen Einstieg in Agri-PV zu realisieren.

Grosse Anlagen haben Anspruch auf Prämie

Für grosse hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen besteht im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG zukünftig zusätzlich ein Anspruch auf eine Prämie in Höhe von 1,2 Euro Cent pro Kilowattstunde, um die Mehrkosten für die aufwändigere Unterkonstruktion zu berücksichtigen. «Wir begrüssen eine spezielle Förderung hoch aufgeständerter Anlagen, weil diese besondere Synergien versprechen, wie zum Beispiel Schutz vor Hagel, Starkregen oder auch zu viel Sonne«, sagt Max Trommsdorff, Gruppenleiter Agri-Photovoltaik am Fraunhofer ISE. 

Rahmenbedingungen sind bereits auf dem Weg

In der im Januar 2023 in Kraft tretenden Novelle des EEG wurden in Deutschland bereits wichtige Rahmenbedingungen für den zukünftigen Markthochlauf der Agri-Photovoltaik auf den Weg gebracht. So ist es zukünftig möglich, im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG eine Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten. Gleichzeitig soll bezüglich der EU-Direktzahlungen ab 2023 ein gesetzlicher Anspruch auf 85 Prozent der flächenbezogenen Zahlungen bestehen.

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