
Saisonmitarbeitende auf dem Feld.
Ann Schärer
Die CDU will offenbar Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft künftig vom Mindestlohn ausnehmen, schreibt tagesschau.de . In einem Antrag an den Bundesparteitag im Februar in Stuttgart spricht sich die Partei dafür aus, vom Mindestlohn für Saisonkräfte abzuweichen, wie das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.
Zur Begründung heisst es, Saisonarbeitskräfte seien nur zeitweise während der Ernte tätig und übten keine Vollerwerbstätigkeit aus. Zudem kämen viele aus dem Ausland, wo auch ein geringerer Stundenlohn über dem dortigen Lohnniveau liege. Dadurch könnten mehr Arbeitskräfte beschäftigt werden.
Auf 80 Prozent begrenzen
Der Bauernverband fordert seit Längerem, den Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte auf 80 Prozent zu begrenzen. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zeigte sich dafür offen, eine rechtliche Prüfung im Juli kam jedoch zu dem Ergebnis, dass dies kaum umsetzbar ist.
Der Vorstoss stiess auf Widerstand der SPD. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf verwies darauf, dass auch Saisonarbeitskräfte Anspruch auf einen armutsfesten Lohn hätten.
Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar auf 13,90 Euro (12.75 Franken) pro Stunde und soll im kommenden Jahr nach Plänen der schwarz-roten Koalition auf 14,60 Euro (13.30 Franken) erhöht werden.