D: CDU will Ausnahme bei Landwirtschaft für Saisonkräfte

Die CDU hat sich mit grosser Geschlossenheit für Abweichungen vom Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft ausgesprochen – obwohl solche Ausnahmen nach einer Prüfung des Bundesagrarministeriums rechtlich gar nicht möglich sind.

sda |

Die Delegierten auf dem Bundesparteitag in Stuttgart stimmten trotzdem für einen entsprechenden Antrag des Kreisverbands Südbaden.

«Der Mindestlohn schwächt die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe und damit unsere Versorgungssicherheit in Deutschland», heisst es in dem Antrag. Die Landwirtschaft sei auf ausländische Saisonkräfte zur Produktion angewiesen. Die Saisonkräfte würden nur in Spitzenzeiten bei der Ernte helfen, sie kämen zudem aus dem Ausland, wo ein Stundenlohn unter dem Mindestlohn noch deutlich über den dortigen Standards liege.

CSU-Bundesagrarminister Alois Rainer hatte sich in der Vergangenheit aufgeschlossen für Branchenforderungen nach Ausnahmen gezeigt und eine Bewertung in Auftrag gegeben. Die hatte vergangenes Jahr allerdings ergeben, dass Mindestlohn-Ausnahmen rechtlich nicht möglich sind. Dies ergebe sich etwa aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz.

Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert – dies gelte auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte. «Wir sehen das anders», sagte der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk (CDU). Das sei eine politische Frage, die juristische Frage könne man danach klären. Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 13,90 Euro (12,70 Fr.) pro Stunde und steigt bis 2027 auf 14,60 Euro (13,30 Fr.) pro Stunde.

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