
Betriebe dürfen zur Begrünung angemeldete Flächen bis zum 30. September abmelden und darauf Futter anbauen. Zulässig ist zudem, den Aufwuchs an andere Betriebe abzugeben.
Sabrina Bühlmann
In Baden-Württemberg hat Agrarministerin Marion Gentges den von Trockenheit und Hitze geplagten Futterbaubetrieben Unterstützung zugesagt. Unter anderem soll der Zukauf von Futtermitteln finanziell unterstützt werden.
Im Landeshaushalt 2026 stehen dafür insgesamt bis zu 5 Mio. Euro (4,64 Mio. Franken) zur Verfügung. Beihilfefähig ist nach Ministeriumsangaben der Zukauf von Grundfutter inklusive Transportkosten. Aktuell wird das Antragsverfahren vorbereitet.
Mehr Flächen für die Futterproduktion
Zuvor hatte Baden-Württemberg bereits den Katastrophenfall gemäss europäischem Ökorecht ausgerufen. Auf Antrag dürfen Ökobetriebe damit konventionelle Grünland- und Ackerfuttermittel zukaufen. Zudem war die Möglichkeit eingeräumt worden, stillgelegte Flächen wieder in Produktion zu nehmen.
Für eine Nutzung über die Beweidung von Schafen und Ziegen oder eine Schnittnutzung hinaus müssen diese jedoch von der betroffenen Öko-Regelung abgemeldet werden. Betriebe dürfen zur Begrünung angemeldete Flächen bis zum 30. September abmelden und darauf Futter anbauen. Zulässig ist zudem, den Aufwuchs an andere Betriebe abzugeben.
BLHV fordert weitere Unterstützung
Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) begrüsste die vom Stuttgarter Agrarressort angekündigten Unterstützungsmassnahmen. Verbandspräsident Bernhard Bolkart sieht damit zentrale BLHV-Forderungen aufgegriffen.
«Von Bund und Europäischer Union hätten wir uns jedoch mehr Unterstützung erhofft», ergänzte er. Für notwendig hält der Verband zusätzliche Instrumente wie zinslose Darlehen, ein Aussetzen von Steuervorauszahlungen und eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage.