D: Neue Fleisch-Kennzeichnungspflicht

Am 1. April ist in Deutschland eine neue Herkunftskennzeichnung für frisches sowie gefrorenes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch in Kraft getreten. Landwirte sind verpflichtet, neu auch Angaben zur Herkunft der Tiere zu machen.

Am 1. April ist in Deutschland eine neue Herkunftskennzeichnung für frisches sowie gefrorenes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch in Kraft getreten. Landwirte sind verpflichtet, neu auch Angaben zur Herkunft der Tiere zu machen.

Für Schweinemäster hat die neue Herkunftskennzeichnung zur Folge, dass eine Information in Form von „Geboren und aufgezogen in Deutschland“, „Aufgezogen in Deutschland“ oder „Aufgezogen in ...“ im Rahmen der sogenannten Lebensmittelketteninformation erfolgen muss, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Ferkel, die beispielsweise in den Niederlanden mit einem Gewicht von weniger als 30 Kilo eingekauft und mit mehr als 80 Kilo Lebendgewicht geschlachtet werden, müssen fortan als „Aufgezogen in Deutschland“ gekennzeichnet werden.

Die Konsumenten erhalten laut DBV mit dieser ergänzenden Herkunftskennzeichnung noch klarer als bisher die Information, ob ein Nutztier in Deutschland geboren ist oder hier aufgezogen wurde und damit, ob die Haltung unter den hohen Tierschutz-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards Deutschlands stattgefunden hat.

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