
Nach aktuellem Planungsstand sollen nur Betriebe erfasst werden, die jährlich mindestens 150’000 Geflügel oder Kaninchen beziehungsweise 1000 Rinder oder 5000 Mastschweine schlachten.
Proviande
Gegen umfangreiche Ausnahmeregelungen bei der vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) geplanten Videoüberwachung in Schlachthöfen haben sich erneut Tierschutzverbände ausgesprochen. Ein entsprechender Referentenentwurf des Ministeriums befindet sich aktuell in der Verbändeanhörung.
In einem Schreiben an Ressortchef Alois Rainer stellen die Tierschutzorganisationen klar, dass «jedes einzelne Tier vor Leid und Schmerz» bewahrt werden müsse. Sollte der Entwurf unverändert umgesetzt werden, wären jedoch rund 95 % der Schlachteinrichtungen sowie nahezu ein Drittel der Betriebe, deren Hauptzweck die gewerbliche Schlachtung sei, von der Pflicht ausgenommen, kritisieren sie.
Unterzeichnet wurde der Appell der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, dem Bundesverband Menschen für Tierrechte, der Deutschen Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, Provieh, Vier Pfoten sowie vom Deutschen Tierschutzbund.
Schwellenwerte nicht nachvollziehbar
Grundsätzlich begrüssen die Organisationen die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung. Unverständlich sei jedoch, dass nach aktuellem Planungsstand nur Betriebe erfasst werden sollen, die jährlich mindestens 150’000 Geflügel oder Kaninchen beziehungsweise 1000 Rinder oder 5000 Mastschweine schlachten. Für diese Schwellenwerte gebe es keine nachvollziehbare Begründung, argumentieren sie.
Schliesslich werde in der Begründung des Referentenentwurfs sogar erwähnt, dass «in der Vergangenheit bekannt gewordene, gravierende Verstösse gegen tierschutzrechtliche Vorschriften auch auf vergleichsweise kleinen Schlachthöfen vorkamen», heisst es in dem Schreiben.
Aus Tierschutzsicht gebe es daher zwischen grossen und kleinen Schachteinrichtungen «keine sachgerechte Begründung», merken die Verbände an. Die Regelung müsse daher aus dem Entwurf gestrichen werden, fordern sie.
Ähnliche Töne waren zuletzt auch aus der Wirtschaft zu hören. So teilt der Verband der Deutschen Fleischwirtschaft (VdF) die Auffassung, dass sich die Regelung nicht auf größere Betriebe beschränken sollte. Der Verband plädierte dafür, mittelfristig eine verpflichtende Videoüberwachung in allen Schlachtbetrieben einzuführen.
Auch Spanien plant, eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen einzuführen , um den Tierschutz zu verbessern und Verstösse besser kontrollieren zu können.